Der Besuch im «Café Nizza» oder «Chriesiloch» könnte bald nur noch mit Kamera stattfinden. Luzerner Sexbetriebe sollen stärker kontrolliert werden.
Bewilligungspflicht für Sexbetriebe: Interview mit Hans Stutz, Kantonsrat Grüne LU. - Nau
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Luzerner Regierungsrat will strengere Regeln für Sexbetriebe.
  • Bordelle sollen auch mit Überwachungskameras ausgestattet werden.
  • Nur die Grünen kritisieren die Bewilligungspflicht.

Führt ein Kanton schärfere Regeln ein, kriegt es ein anderer zu spüren. Das glaubt der Luzerner Regierungsrat jedenfalls im Bezug aufs Sexgewerbe. Da einige Kantone die Regeln verschärft haben, gäbe es offenbar «Ausweichbewegungen des Sexgewerbes in den Kanton Luzern.» Konkret: Mehr Sexbetriebe in Luzern.

Nun soll auch Luzern die Regeln schärfen. Der Regierungsrat fordert in einer Botschaft ans Parlament , dass Sexbetriebe ab einer Grösse von zwei Personen künftig eine Bewilligung brauchen. Damit sollen «Betreiberinnen und Betreiber in die Pflicht genommen» und Missstände wie Menschenhandel eingedämmt werden.

Grüne sehen darin reine Geldmacherei

Heute darf die Luzerner Polizei nur Sexbetriebe kontrollieren, die Getränke ausschenken und dadurch eine Bewilligung benötigen. Ansonsten darf sie ein Bordell nur betreten, wenn die Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachts eine Untersuchung anordnet. Mit einer Bewilligungspflicht könnte die Polizei demnach viel einfacher Kontrollen durchführen.

Während sich die meisten Luzerner Parteien für die Bewilligungspflicht aussprachen, sind die Grünen gar nicht begeistert. Kantonsrat Hans Stutz: «Es geht ums Geld, und nicht um die Rechte und den Schutz der Prostituierten.» Das Delikt Menschenhandel komme praktisch nie vor. Der bekanntlich sparwütige Kanton «will Steuern eintreiben.»

Ganzes Interview mit Hans Stutz, Kantonsrat Grüne LU. - Nau

Der Regierungsrat betont in seiner Botschaft jedoch, das Sexarbeitende in ihrer Tätigkeit geschützt werden sollen. Eine Bewilligung würde auch Mindeststandards beinhalten: So sollen beispielsweise beim Eingang Kameras und in den Zimmern Notfallknöpfe installiert werden.

Für Stutz zu wenig: «Wir gehen davon aus, dass wir die Rechte von Sexarbeitenden stärken müssen.» Es brauche beispielsweise Anlaufstellen, wo Prostituierte sich orientieren können und Rechte geltend machen. Von diesen Stellen sieht der Regierungsrat im neuen Gesetz ab.

Die Notfallknöpfe seien eine gute Massnahme, die Überwachungskameras jedoch weniger: «Es ist einen abschreckende Massnahme und zeigt auch auf, dass ein gewisser Teil der Leute Mühe mit Prostitution hat.» Es sei ein Vorwand, mit Kameras die Sicherheit zu erhöhen. Vielmehr wolle man dadurch die Prostitution hemmen.

Nun entscheidet das Parlament darüber. Das neue Gesetz soll per 2020 in Kraft treten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Menschenhandel