Künftig sind Kleinst-Sexsalons in allen Wohnzonen Zürichs zugelassen. Dies soll einen besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Ausbeutung darstellen.
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Prostituierte bieten sich im Zürcher Niederdorf an. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig sollen die Prostituierten in Zürich auch in Wohnquartieren arbeiten dürfen.
  • Trotz anfänglicher Bedenken bringe die Liberalisierung auch Vorteile, so der Stadtrat.
  • So sollen die Sexarbeiterinnen dadurch etwa besser vor Zwangsprostitution geschützt sein.

In Zürich sollen kleine Sexsalons künftig auch in Wohnquartieren zugelassen sein. Dies umfasst alle Zonen, in denen der Wohnanteil über 50 Prozent liegt. Um das Vorhaben zu realisieren, muss die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden. Jetzt hat der Zürcher Stadtrat die notwendige Änderung beantragt.

Ein Gewerbe, das maximal zwei Räume umfasst, gilt als Kleinstsalon. Darin dürfen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten. Die Salons benötigen keine polizeiliche Bewilligung, eine Baubewilligung ist aber zwingend.

Besserer Schutz vor Zwangsprostitution

«In Kleinstsalons sind die Prostituierten besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt», begründet der Stadtrat in einem Schreiben am Mittwoch die Entscheidung. Die wirtschaftlich unabhängige und selbstverantwortliche Arbeit könne so gefördert werden.

Anfangs befürchtete der Stadtrat, die Liberalisierung könnte die Wohnbevölkerung beeinträchtigen. Insbesondere dann, wenn mehrere Kleinstsalons in eine Liegenschaft ziehen würden. In der baupolizeilichen Bewilligungspraxis werde deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht legen.

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