Eine Frau benutzte in der Migros in Stäfa eine Self-Checkout-Kasse. Weil die Zahlung nicht abgeschlossen wurde, musste sie zusätzliche 100 Franken zahlen.
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Eine Frau aus Stäfa erhielt dicke Post von der Migros. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Stäfnerin musste der Migros 100 Franken Entschädigung zahlen.
  • Laut der Detailhändlerin habe sie beim Self-Checkout ihre Rechnung nicht bezahlt.
  • Sie ist aber überzeugt, «dass es sich um ein technisches Problem der Migros handelt».
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Eine Stäfnerin hatte vor einigen Wochen eine unangenehme Erfahrung gemacht. Sie war in der Migros Stäfa ZH einkaufen. Dabei bezahlte sie ihre Einkäufe im Wert von 56,90 Franken am Self-Checkout mit ihrer Karte. «Ich bin mir sicher, dass das grüne Häkchen auf dem Display erschien», sagt die 51-Jährige der «Zürichsee-Zeitung».

Aber einige Tage später habe sie einen Brief von der Genossenschaft Migros Zürich bekommen. In dem Schreiben stand, dass die Zahlung nicht abgeschlossen worden sei. Sie sollte überprüfen, ob der Betrag von ihrem Konto abgebucht worden sei. Falls nicht, sollte sie den ausstehenden Betrag innerhalb von 30 Tagen begleichen.

Zusätzlich zu dem Einkaufsbetrag forderte die Migros eine Aufwandsentschädigung von 100 Franken von der Frau. «Das ist ein unglaublich hoher Betrag», sagt sie und fügt hinzu: «Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.» Sie betont auch, dass ihre Absicht nie war, den Laden ohne Bezahlung zu verlassen.

Migros reagiert auf Vorfall

Die Genossenschaft Migros Zürich erklärt dazu: Es könne vorkommen, dass Kunden die Zahlung an der Selfscanner-Kasse nicht korrekt abschliessen. In solchen Fällen werden die offenen Beträge nachverrechnet. Eine Aufwandsentschädigung wird jedoch erst verrechnet, wenn ein solcher Fall bei derselben Person zum zweiten Mal auftritt.

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Die Stäfnerin kaufte in der Migros Stäfa für rund 50 Franken ein und wollte am Self-Checkout bezahlen. (Symbolbild)
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Laut der Genossenschaft Migros Zürich sei die Zahlung aber nicht erfolgt. (Symbolbild)
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«Ich bin mir sicher, dass das grüne Häkchen auf dem Display erschien», sagt die 51-Jährige aber. (Symbolbild)
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Weil es laut der Migros nicht zum ersten Mal passiert sei, verlangte der orange Riese eine Entschädigung von 100 Franken von der Frau. (Symbolbild)

Die Entschädigung deckt die «wiederholten internen Aufwände für die Prüfung und Beantwortung eines solchen Vorkommnisses». Dabei werden auch Videoaufnahmen überprüft, um sicherzustellen, dass der Einkauf nicht doch bezahlt wurde.

Die 51-Jährige erinnert sich daran, dass sie schon einmal eine Rechnung von Migros erhalten habe. «Aber das ist Monate oder sogar Jahre her», sagt sie und fügt hinzu: «Ich dachte damals wie heute, dass es sich um ein technisches Problem der Migros handelt.»

Kritik vom Konsumentenschutz

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, äussert Bedenken zu dieser Praxis. Sie sagt: «Eine solche Richtlinie müsste dem Kunden vor der Bezahlung bekannt sein.» Sie kritisiert auch den Mangel an Transparenz in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Selfscanning bezüglich Aufwandsentschädigungen.

Kaufen Sie gerne in der Migros ein?

Auf Nachfrage der Zeitung erklärt die Migros Genossenschaft Zürich: Im ersten Schreiben werde darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werde.

Trotzdem hat die Frau die Rechnung inklusive Aufwandsentschädigung bereits bezahlt. «Ich wollte das einfach erledigt haben und weitere Probleme vermeiden», sagt sie. Trotz dieser Erfahrung werde sie weiterhin dort einkaufen.

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