Selbstständige können sich leichter gegen Unfälle versichern
Der Bundesrat senkt die Hürden für Selbstständige in der Unfallversicherung. Er senkt die Eintrittsschwelle. Die Neuerung soll insbesondere Berufsgruppen mit tiefen Einkommen, etwa im Kulturbereich, und Teilzeit arbeitenden Frauen zugutekommen.

Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen, wie sie mitteilte. Neu liegt die Eintrittsschwelle bei 44'460 Franken oder 30 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes.
Künftig können die Versicherer zudem die Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad der Selbstständigerwerbenden in Teilzeit anpassen. Insbesondere im kulturellen Bereich sei es nicht selten, dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig ausübten, schrieb der Bundesrat zur Begründung.
Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Arbeitnehmende betrifft sie nicht, denn sie sind gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. Bis anhin lag die Eintrittsschwelle dafür bei 66'690 Franken pro Jahr.






