Schwyz soll staatliche Forstarbeiten öfters auslagern können
Der Kanton Schwyz revidiert sein Waldgesetz und plant dabei, Forstaufgaben auszulagern. Dies ist in der Vernehmlassung grundsätzlich gut angekommen. Bedenken äusserten einige Teilnehmer in Bezug auf die Vereinbarkeit von wirtschaftlichen und öffentlichen Interessen.

Als Beispiel für einen solchen Interessenskonflikt wurde die Auslagerung der Holzanzeichnung genannt, wo öffentliche Beiträge flössen, wie das Umweltdepartement am Donnerstag mitteilte. Differenzen bestünden auch bei der Frage, wer bei der Leistungserbringung unter den Begriff von «geeignete Dritte» fallen solle.
Breite Zustimmung fand bei den 36 Vernehmlassungsteilnehmern die Förderung von Zusammenschlüssen von Waldeigentümern zu Körperschaften, ebenso die Zuständigkeitsregelung in Bezug auf die minimale Ausbildung für die gewerbsmässige Holzerei.
Bei der Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen herrschten zwei Meinungen, heisst es. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer wollten die statische Waldgrenze flächendeckend festlegen. Andere wollen darauf verzichten und ein differenziertes Vorgehen postulieren, so, wie es die Regierung vorschlägt.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats wird die Vorlage im September beraten. Die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes nimmt Gesetzesanpassungen auf, die der Bund in den letzten Jahren beschlossen hatte. Sie setzt aber auch eine vom Kantonsrat überwiesene Motion um, die in der Waldbewirtschaftung die Delegation von Aufgaben an Dritte verlangt.






