Schweizerisches Arbeiterhilfswerk wird Meldestelle für Asylsuchende
Ab 1. Oktober können Asylsuchende, Mitarbeitende und Freiwillige in Bundesasylzentren bei Unregelmässigkeiten im Asylwesen beim Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Bern Meldung erstatten. Der Bund hat der Organisation das Mandat für die externe Meldestelle erteilt.

SAH Bern hatte zwischen 2022 und 2024 im Rahmen eines Pilotprojekts bereits eine von zwei Meldestellen geführt. Nun erhielt sie den Zuschlag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis maximal 31. Dezember 2031, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mitteilte.
Die Meldestelle nimmt Meldungen von allfälligen Unregelmässigkeiten entgegen, berät die betroffenen Personen und vermittelt sie gegebenenfalls an entsprechende Fach- und Beratungsstellen oder an die Strafverfolgungsbehörden. Die Meldestelle ist Teil der Massnahmen, die das SEM 2021 angekündigt hat, um Gewalt in den Bundesasylzentren vorzubeugen.
Während des zweijährigen Pilotprojekts in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich waren laut dem SEM rund 380 Meldungen eingegangen. In vielen Fällen sei es um Themen wie Verpflegung oder Infrastruktur in den Bundesasylzentren gegangen. Mutmassliche Verletzungen von Grundrechten stellten kein verbreitetes Problem dar, so das SEM, sondern seien Einzelfälle.
Bis zur Inbetriebnahme der zentralen externen Meldestelle im Herbst steht den Asylsuchenden und Mitarbeitenden das bestehende SEM-interne Meldewesen mit Feedbackboxen und wöchentlichen Sprechstunden zur Verfügung. Auch sollen regelmässige, anonyme Umfragen unter den Asylsuchenden dazu beitragen, Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.






