Die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und Deutschland können durch ein Abkommen künftig besser zusammenarbeiten.
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Die Wettbewerbskommission WEKO. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wettbewerbskommission und das deutsche Bundeskartellamt wollen besser zusammenspannen.
  • Ein neues Abkommen erleichtert die Kooperation in grenzüberschreitenden Fällen.
  • Das trage zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs in beiden Ländern bei, so das Seco.

Die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und Deutschlands sollen künftig enger zusammenspannen können. Beide Länder haben dazu am Dienstag in Berlin ein Abkommen unterzeichnet. Bevor es umgesetzt werden kann, muss das Schweizer Parlament zustimmen.

Das Abkommen erlaube es der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt, in grenzüberschreitenden Sachverhalten künftig das Wettbewerbsrecht effizient durchzusetzen, schrieb das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag. Das trage zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs in beiden Ländern bei.

Mit dem Abkommen können parallele Verfahren koordiniert und Analysen gemeinsam vorgenommen werden. Erleichtert wird auch die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen. Die Wettbewerbsbehörden können zudem vertrauliche Informationen austauschen – unter strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Personendaten.

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