Schweizer Tierschutz warnt: Mähroboter verstümmeln und töten Igel

Keystone-SDA
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Basel,

Mähroboter stellen für die Tierwelt eine Gefahr dar. Igel können schwere Verletzungen oder sogar den Tod leiden.

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Ein Igel mit einer Kopfverletzung sitzt auf einer Zeitung. Er wurde von einem Mähroboter überfahren. Der Schweizer Tierschutz rät von der Anwendung dieses arbeitssparenden Geräts ab, respektive empfiehlt, es nur tagsüber unter Aufsicht einzusetzen (Symbolbild). - sda - Keystone/DPA/MARIUS BECKER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Tierschutz empfiehlt den Gebrauch von Mährobotern nicht.
  • Die Geräte sind für Tiere wie Igel eine ernsthafte Gefahr.
  • Wenn, dann sollen die Roboter nur tagsüber und unter Aufsicht verwendet werden.

Mähroboter nehmen Gartenbesitzern das oft als lästig empfundene Rasenmähen ab. Doch für Igel sind sie eine tödliche Gefahr. Denn Igel rennen nicht davon, sondern igeln sich ein. Sie werden überfahren und mithin zerstückelt – der Schweizer Tierschutz rät deshalb ab.

Wer dennoch nicht auf das praktische Utensil verzichten möchte, sollte es nur tagsüber und unter Aufsicht einsetzen. Das empfiehlt die Fachstelle Wildtiere des Schweizer Tierschutz STS.

Oder noch besser: die Gartenpflege minimieren. Denn perfekt gestutzte Rasenflächen sind gemäss STS «ökologisch praktisch nutzlos».

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Ein Igel auf einer Pflegestation. - Keystone

Naturnah gestaltete Grünflächen bieten dagegen Nahrung, Unterschlupf und Sicherheit. Zum Schutz der Tiere sei etwas weniger Aufräumen und etwas weniger Ordnung angesagt.

Sensoren erkennen Tiere oft nicht rechtzeitig

Anbietern und Herstellern behaupten oft, dass moderne Mähroboter mit ihren Sensoren Tiere erkennen und rechtzeitig abdrehen können. Das sei aber oftmals bloss ein irreführendes Verkaufsargument. Eine aktuelle Studie mit bereits toten Versuchstieren zeigte, dass keines der getesteten 18 Modelle den Tierkörper zum Voraus erkannte.

Immerhin sieben getestete Roboter stoppten die Rotation ihrer Klingen. Dies, nachdem ein Sensor nach der Berührung mit dem Tierkörper ein Anheben des Geräts registriert hatte.

Bei den andern reichten die Verletzungen gemäss Studie «von leichteren Hautabschürfungen und Einstichwunden über die Amputation von Extremitäten wie Beinen und Penissen bis hin zur vollständigen Ausweidung und in einem Fall zur teilweisen Enthauptung».

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