Schweizer Hotels beteiligen sich an Sammelklage gegen Booking.com

Schweizer Hotels können sich einer europaweiten Sammelklage gegen Booking.com anschliessen. Die Klage richtet sich gegen sogenannte Paritätsklauseln.

booking.com website.
Die booking.com website bietet unzählige Hotels an. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Hotels können sich einer Sammelklage gegen Booking.com anschliessen.
  • Die Klage richtet sich gegen sogenannte Paritätsklauseln.
  • Hotelleriesuisse unterstützt mit Gastrosuisse Hotels bei der Teilnahme der Sammelklage.

Schweizer Hotels können sich einer europaweiten Sammelklage gegen Booking.com anschliessen. Die Klage richtet sich gegen sogenannte Paritätsklauseln, die bis zu ihrem Verbot im Jahr 2022 auch in der Schweiz üblich waren.

Diese Klauseln verpflichteten Hotels dazu, nirgendwo – auch nicht auf der eigenen Website – bessere Preise oder Angebote zu machen als auf Booking.com, wie Hotelleriesuisse am Mittwoch mitteilte.

Der Branchenverband unterstützt gemeinsam mit Gastrosuisse betroffene Hotels bei der Teilnahme an der vom europäischen Gastgewerbe-Dachverband Hotrec organisierten Sammelklage.

Hotelleriesuisse: Betroffene Hotels sollen sich registrieren

«Wir begrüssen diese rechtliche Initiative und rufen betroffene Häuser dazu auf, sich zu registrieren», sagt Nicole Brändle, Direktorin von Hotelleriesuisse.

Die Klage soll Ende Juli durch die niederländische Stiftung Hotel Claims Alliance eingereicht werden. Teilnehmen können alle Hotels in Europa, die zwischen 2006 und 2024 auf Booking.com buchbar waren.

Booking.com
Booking.com muss ihre Preise in der Schweiz senken. - keystone

Die Verbände sehen in den Paritätsklauseln eine wesentliche Ursache für finanzielle Schäden: Booking.com habe dadurch künstlich überhöhte Kommissionen – bis zu 18 Prozent – verlangt, den Wettbewerb unter Buchungsplattformen eingeschränkt und den Direktvertrieb von Beherbergungsbetrieben gezielt erschwert. Entstandene finanzielle Schäden sollen mit der Klage gelten gemacht werden.

Kontrollieren grosse Buchungsplattformen den Markt?

Aus Sicht der Kläger führt das dazu, dass einige wenig grosse Buchungsplattformen den Markt kontrollieren konnten – eine sogenannte Oligopolstruktur.

Die Klage wird gemäss Mitteilung extern finanziert – die teilnehmenden Hotels müssen also kein eigenes Geld dafür einsetzen.

Obwohl solche Klauseln in der Schweiz inzwischen verboten sind, gibt es laut Gastrosuisse weiterhin grundlegende Probleme im Umgang mit Buchungsplattformen.

Buchst du Hotels oft über Booking.com?

Eine aktuelle Branchenumfrage des Branchenverbands zeige, dass geheime Rabatte und Sonderpreise (sogenanntes Undercutting) durch Plattformen noch immer zu Verwirrung führten und die Preispolitik der Betriebe untergraben würden.

Zudem beklagen Betriebe den fehlenden Zugang zu Kundendaten, wodurch ein fairer Wettbewerb und der Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen behindert würden.

Gastrosuisse fordert deshalb weitere Massnahmen und will sich über die Klage hinaus für mehr Fairness im digitalen Buchungsmarkt und für Direktbuchungen einsetzen.

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Kommentare

User #2713 (nicht angemeldet)

Ich buche nie über solche Plattformen sondern immer direkt über die Hotel Website.

User #2541 (nicht angemeldet)

Die Schweizer als Trittbrettfahrer bei EU. Sammelklagen sind in CH nicht möglich. NR Scheutzer Artikel.

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