Schweizer Bischöfe blockieren Kontrollen zur Missbrauchsprävention
Bischöfe führen zur Prävention von Missbrauchsfällen ein Testverfahren für angehende Seelsorger durch. Doch es gibt einen Haken: Wer prüft die Prüfer?

Das Wichtigste in Kürze
- Die katholische Kirche testet angehende Seelsorger auf Missbrauchsrisiken.
- Doch nur die Bischöfe selbst sehen die Ergebnisse.
- Es gibt weder externe Kontrollen noch ein nationales Register
Die katholische Kirche lässt angehende Seelsorger seit kurzem umfangreich prüfen. Das Ziel: Potenzielle Missbrauchstäter bereits im Bewerbungsprozess zu erkennen und auszusortieren.
Das Assessment kostet die Kirche 5000 Franken pro Kandidat, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Nach der Testphase wird es nun vollständig und offiziell eingeführt.
Entwickelt wurde das Verfahren von renommierten Forensikern. Getestet werden sowohl Risikomerkmale wie problematische Sexualität oder Nähe-Distanz-Probleme, als auch gewünschte Eigenschaften wie Empathie und interkulturelle Toleranz.
Das Verfahren besteht aus vier Stufen. Diese Mehrschichtigkeit soll eine Täuschung erschweren.
Kontrolle nur bei den Bischöfen
Jedoch hat das Präventionsprojekt einen Haken, berichtet die «Sonntagszeitung». Denn die Berichte werden nur intern bewertet. Das Bistum entscheidet letztlich allein, ob ein Kandidat trotz negativem Assessment eingestellt wird.
Fehlende Kontrolle problematisch
Die 2024 gegründete Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext erhält hingegen keine Einsicht. Auch ein nationales Register abgelehnter Kandidaten ist nicht geplant. Die Entscheidungsgewalt liegt damit bei den Bischöfen allein.
Die Bischöfe wehren sich bislang vehement gegen externe Kontrollen. Das könne laut Kritikern problematisch werden. Die «Sonntagszeitung» nennt dafür folgendes Beispiel: Ein Priester, der 2022 im Aargau wegen physischer Gewalt verurteilt wurde, fand 2023 in Chur wieder Anstellung.
Die Geschichte sei dem neuen Bistum aufgrund fehlendem Nationalregister unbekannt gewesen. Wie frühere Fälle zeigten, hätten negative Assessments nicht automatisch Konsequenzen.
Kirchenrechtler Thomas Schüller äussert seine unmissverständliche Meinung zum Thema und bezeichnet Bischöfe als «kleine Päpste». Ihre unbeschränkte Macht könne zum Problem werden, etwa wenn sie missbraucht würde.
Obschon ihre Macht in Diözesen nahezu unbeschränkt sei, dürften Bischöfe transparenzfordernden Reformen nicht im Weg stehen.












