St. Galler Staatsanwaltschaft stellt Missbrauchs-Verfahren ein
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat fünf Verfahren eingestellt oder nicht angenommen. Sie betreffen Anzeigen, die nach der Veröffentlichung des Berichts über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche eingereicht wurden.

Im September 2023 war die Pilotstudie der Universität Zürich über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz veröffentlicht worden. Danach seien vier Anzeigen von den Bistümern Chur und St. Gallen eingegangen, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Zudem habe eine Privatperson eine Anzeige gegen einen ausländischen Priester eingereicht. Die Staatsanwaltschaft befasste sich danach mit fünf beschuldigten Priestern und zehn geschädigten Personen.
In zwei Fällen sei die Anklagekammer, die ein Verfahren gegen Mitarbeitende einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchgemeinde bewilligen muss, nicht auf das Gesuch eingetreten. In einem Fall wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft in Augsburg D übernommen.
Insgesamt habe sich die Verdachtslage trotz gründlicher Untersuchungen in keinem angezeigten Verfahren soweit konkretisieren lassen, dass eine Anklage gegen einen beschuldigten Priester erfolge, heisst es in der Mitteilung.






