Schweiz will kriminelle Asylsuchende konsequenter ausschaffen
Der Bund arbeitet an einem Gesetzespaket für schärferes Vorgehen gegen straffällige Asylsuchende. Geplant ist unter anderem auch eine länger Haftzeit.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund plant ein Gesetzespaket, um kriminelle Asylsuchende schneller auszuschaffen.
- Teil davon ist auch eine Ausdehnung der Höchstdauer für Administrativhaft.
- Die Reform soll bald dem Parlament vorgelegt werden.
Der Bund und die Kantone wollen kriminelle Asylsuchende künftig strenger behandeln. Das zeigen interne Protokolle des Asylausschusses. Der «Sonntagsblick» konnte diese gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass das Justizdepartement an einem deutlich schärferen Haftregime arbeitet. Ziel ist, dass straffällige Asylbewerber schneller inhaftiert und ausgeschafft werden können.
Die geplante Verschärfung geniesse in Bern «hohe Priorität».
Kantone pochen auf stärkere Regelungen
Das geplante Gesetzespaket setzt sich aus den Vorschlägen verschiedener Akteure aus dem Asyl- und Ausländerbereich zusammen. Und: Auch die Kantone verlangen mehr Handlungsspielraum bei Zwangsmassnahmen.
Grund dafür dürften die wachsenden Spannungen in mehreren Kantonen sein. Die Zahl von Gewaltdelikten und Wiederholungstätern im Asylbereich sorgt zunehmend für politischen Druck.
Noch bestehen aber rechtliche Hürden. Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) müssen bei den Anpassungen auch geplante Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens berücksichtigt werden. Etwa im Zusammenhang mit der neuen EU-Rückführungsverordnung.
Entsprechende Gesetze bereits «sehr restriktiv»
Menschenrechtsorganisationen reagieren hingegen kritisch. Lionel Walter von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe warnt gegenüber dem «Sonntagsblick»: Verschärfungen seien ein starker Eingriff in die Grundrechte.
Schon heute seien die entsprechenden Gesetze im Ausländer- und Asylbereich «sehr weitreichend und restriktiv».
Das SEM hat die Pläne juristisch prüfen lassen. Das Ergebnis zeigt: Das Vorhaben ist verfassungskonform. Es verstösst weder gegen das schweizerische noch gegen das europäische Recht.
Reform soll vors Parlament
Bereits im Juni setzte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Taskforce ein. Sie soll straffällige Asylsuchende systematisch erfassen.
Auch wenn diese beispielsweise bereits bei der Einreise in die Schweiz wegen Straftaten ausgeschrieben sind.
Laut «Sonntagsblick» sollen in den ersten zwei Wochen neun kriminelle Asylsuchende gemeldet worden sein. Genaue Angaben wollten die Verantwortlichen bisher jedoch nicht nennen.
Das Gesetzespaket soll demnächst dem Parlament vorgelegt werden. Die Anpassungen würden voraussichtlich das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Asylgesetz betreffen.













