Schweiz will Ausnahme von Exportbewilligungspflicht zurück

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Bern,

Der Kampf um die Covid-19-Impfstoffe ist in vollem Gange. Nun hat die EU die Exportkontrolle für den knappen Impfstoff erweitert.

EU Schweiz Corona Impfung
Die EU hat die Exportregelungen für den Covid-19-Impfstoff geändert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat die Exportkontrollen für Corona-Impfstoffe erweitert.
  • Die Exportkontrollen der Europäischen Union betreffen auch die Schweiz.
  • Nun fordert Bern die aufgehobene Ausnahmebestimmung für die Schweiz zurück.

Ende März hat die EU-Kommission beschlossen, die Exportkontrolle für die knappen Corona-Impfstoffe zu erweitern. Bern fordert die mit dem Entscheid aufgehobene Ausnahmebestimmung für die Schweiz zurück.

Gespräche mit dem EU-Botschafter

EDA- Staatssekretärin Livia Leu führte wegen der Massnahme der EU ein Gespräch mit Petros Mavromichalis, dem EU-Botschafter in Bern. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigte einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick». «Uns wurde zugesichert, dass die Massnahme nicht gegen die Schweiz gerichtet sei», schrieb das Seco.

Bei Bedarf interveniere die Schweiz auch direkt bei einzelnen EU-Staaten, hiess es in der Stellungnahme. Das solle sicherstellen, dass es zu keinen Verzögerungen in den Lieferketten in die Schweiz komme. Die EU hatte im März für mehrere Länder Ausnahmeregelungen von ihrer Exportkontrolle vorübergehend aufgehoben, darunter für die Schweiz.

Ausfuhrbewilligungspflicht der EU

Die Schweiz fordert laut Seco, dass sie von der Ausfuhrbewilligungspflicht der EU wieder ausgenommen wird. Zudem, dass der Handel mit Covid-19-Impfstoffen und Wirkstoffen nicht eingeschränkt wird. Das Seco verwies auf die gemeinsamen Interessen bei der Beschaffung von Arzneimitteln und Impfstoffen und der Bewältigung der Pandemie.

Reinfektionen
Die EU will die Impfstoff-Patente nicht rausrücken. - dpa

Die Produktionsketten in der Schweiz und in der EU seien stark integriert. Deshalb bemühe die Schweiz sich weiterhin «konstant» um einen reibungslosen Ablauf der Lieferketten, so das Seco.

Verhältnismässigkeit soll gewahrt werden

Die EU hatte die Exportkontrolle für Corona-Impfstoffe im Februar eingeführt, die Schweiz und andere Länder aber zunächst ausgenommen. Seit dem 24. März müssen aber auch Lieferungen in die Schweiz gemeldet werden.

Die Anpassung soll es ermöglichen, Impfstoffe zurückzuhalten, wenn Verhältnismässigkeit und Gegenseitigkeit nicht gewahrt sind. Generelle Exportverbote soll es jedoch nicht geben.

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