Schweiz steigt im Index zur Gewerkschaftsfreiheit ab

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Bern,

Die Schweiz fällt im internationalen Ranking der Arbeitnehmerrechte ab. Hauptgrund ist der unzureichende Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen.

Beschäftigung
Im Index zur Gewerkschaftsfreiheit und zum Schutz der Arbeitsrechte des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) ist die Schweiz abgestiegen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Schweizer Arbeitsmarkt schneidet in Sachen Arbeitnehmerrechte schlecht ab. Im Index zur Gewerkschaftsfreiheit und zum Schutz der Arbeitsrechte des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) ist die Schweiz abgestiegen. Neu erhält sie auf einer Skala von 1 bis 5 nur noch die Note 3, was «regelmässigen Rechtsverletzungen» entspreche.

Hauptgrund für die Abwertung ist laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) der seit Jahren unzureichende Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Zu diesem Schluss komme nun auch ein am Mittwoch an einer Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf veröffentlichter Bericht.

Kritik vom SGB

Der SGB kritisiert in einer Mitteilung, dass die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen nicht einhalte und es zulasse, dass Arbeitnehmende, «die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagieren, willkürlich bestraft werden und ihren Job verlieren».

Konkret seien in der letzten Berichtsperiode 21 Personen missbräuchlich entlassen worden, weil sie gewerkschaftlich aktiv gewesen seien. Dabei hätten sie sich etwa für kollektive Rechte, wie in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vorgesehen, eingesetzt.

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Kommentare

User #3979 (nicht angemeldet)

Ich arbeite seit 30 Jahren und habe noch nie gross gespürt, dass wir Mitarbeitern grosse Rechte haben. Recht auf Lohn und Ferien. Das war's. Streiks sind verboten, ich wollte 80% arbeiten, AG sagt nein, ich wollte mich weiterbilden, AG hilft nicht, ich will Home Office machen, AG sagt nein. Und wehe, du reklamierst. "Dort ist die Tür". Sklaverei in 21. Jahrhundert.

User #2258 (nicht angemeldet)

Der Arbeitnehmer ist immer der Verlierer. Selbst vor dem Arbeitsgericht, bekommen Firmen meist besser davon. Das Leid hat der Arbeitnehmer.

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