Schulgeld: Eltern aus Zürich müssen für Volksschule zahlen
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Zürcher Eltern, die sich mit der Volksschule stritten, müssen Schulgeld für Unterricht in einer anderen Gemeinde zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Elternpaar hat sich mit einer Volksschule in Zürich zerstritten.
- Die Kinder mussten schliesslich in eine andere Gemeinde eingeteilt werden.
- Nun müssen die Eltern ein Schulgeld zahlen, urteilt das Bundesgericht.
Die Zürcher Eltern, die sich mit der Volksschule zerstritten haben, müssen ein Schulgeld zahlen. Das hat das Bundesgericht heute Freitag entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur SDA.
Wie es im Urteil heisst, seien vor allem die Eltern schuld am zerrütteten Verhältnis zwischen Schule und Familie. Sie hätten fortlaufend Kritik an Lehrerin und Schulleiter geäussert und sich wenig kooperativ verhalten.
Schulgeld und Gerichtskosten für Eltern
Unter anderem werfen die Eltern der Lehrerin vor, die Schülerinnen und Schüler einzuschüchtern. Strafen und Verbote sollen das Klima geprägt haben. Wegen des Streits mussten die beiden Kinder schliesslich in eine andere Gemeinde eingeteilt werden.
Der Kanton ist laut Bundesgericht nicht verpflichtet, Schulunterricht in so einem Fall kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Schulgeld beläuft sich auf rund 10'000 Franken pro Jahr und Kind. Nun müssen die Eltern auch noch die Gerichtskosten von 2000 Franken übernehmen.