Schulen verbieten beliebte herzige Gelstifte
Die Gelpens der Marke Legami sind ein Hit. Damit können Schüler aber auch leicht schummeln. Deutsche Schulen erlauben diese teilweise nicht mehr.

Das Wichtigste in Kürze
- Die beliebten Gelpens von Legami sind löschbar.
- In Deutschland sind sie teilweise verboten, weil Schüler damit schummeln wollten.
- Auch Schweizer Schülerinnen und Schüler müssen aufpassen.
Der Stift liegt vielen von uns schräg in der Hand. Die digitalen Geräte haben uns zu Tipperinnen und Tippern erzogen. Dennoch können Stifte einen Hype auslösen.
Dafür sorgen seit längerer Zeit die Gelstifte der italienischen Marke Legami. Die bunten Stifte haben herzige Tierköpfchen als Deckel und fehlen in kaum einem Schuletui. Gefüllt sind sie mit einer Tinte, die sich ausradieren lässt.
Manor bietet die Gelpens wegen der wachsenden Kundennachfrage seit 2021 in allen Warenhäusern an. «Die Nachfrage ist ungebrochen hoch», sagt Mediensprecherin Sandra Känzig zu Nau.ch.
Stifte als Sammlerstücke
Die Stifte befinden sich laut Känzig auf Wunschlisten der Kinder. «Und es erfreut auch Eltern, Grosseltern und Paten, dass in der digitalen Zeit Stifte begeistern.»
Die Gelpens werden laut Manor gerne verschenkt. «Zum Beispiel für Geburtstage, im Osternest, im Adventskalender oder für die Goodie-Bag einer Kinder-Geburtstagsparty.»
Auch die Papeterieabteilung von Coop hat das herzige Schreibzeug im Sortiment.
«Wir beobachten eine steigende Nachfrage», sagt Mediensprecher Kevin Blättler zu Nau.ch. Bei Kindern seien die Produkte zu Sammlerstücken geworden. «Grund dafür sind die regelmässig wechselnden Motive.»
«Schüler radierten Fehler wieder aus»
Die beliebten Stifte haben aber einen Haken: An manchen Schulen sind sie an Prüfungen verboten. Grund dafür ist die löschbare Tinte.
Lehrpersonen in Deutschland berichten von Schülern, die mit den Stiften schummelten.
«Ich hatte schon Kinder, die ihre Fehler einfach wieder ausradiert haben», berichtet eine Primarlehrerin der «Stuttgarter Zeitung». Dies, nachdem sie das Diktat korrigiert zurückgegeben habe.
Unter Schülerinnen und Schülern sind die Stifte deshalb auch als «Schummelstifte» bekannt.
Schrift verschwindet
Eine andere Lehrerin verbietet die löschbaren Gelpens grundsätzlich. Die Fehler liessen sich mit den Stiften leicht wegmachen, sagt sie. Dadurch konzentrierten sich die Schüler weniger auf sorgfältiges und fehlerfreies Arbeiten.
Auch möglich ist, dass das Geschriebene bereits vor dem Radieren verschwindet.
Eine deutsche Gymilehrerin legte einen Stapel Schülerhefte auf die Fensterbank über der Heizung. «Danach konnte man in vielen Heften nichts mehr lesen.»
Unter Verdacht
In Schweizer Schulen sorgen die Stifte für Diskussion. Für Prüfungen und Tests seien dokumentenechte Schreibwerkzeuge obligatorisch, sagt Christoph Widmer, Schulleiter der Sekundarschule Hirslanden in Zürich.
«Wer trotzdem mit korrigierbarem Stift schreibt, vergibt die eventuelle Möglichkeit, nicht gegebene Punkte zu reklamieren.» Demnach drohen Schüler, sich einem Schummelverdacht auszusetzen, wenn die Lehrperson ihnen tatsächlich zu Unrecht Fehler angestrichen hat.
An der Kantonsschule Uetikon am See in Zürich sind die Gelstifte am ehesten in den Fremdsprachenfächern verboten. «Weil dort kleine Fehler eine Rolle spielen können», sagt Rektor Jürg Berthold. Aufgrund der Digitalisierung würden aber viele Prüfungen mittlerweile nicht mehr von Hand geschrieben.
«Kann auch motivieren»
Lehrerverbände verbieten die Stifte nicht grundsätzlich.
«Es kann Schülerinnen und Schüler auch motivieren, wenn sie mit coolen Stiften schreiben können», sagt Céline Massa. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin von Bildung Bern.
«Gerade bei Prüfungen kann es von Vorteil sein, mit Stiften zu schreiben, die nicht löschbar sind.» Dem Verband sei keine Schule bekannt, die Legami-Gelpens deswegen explizit verbiete.
So haben Schummler keine Chance
Eher als Legami-Gelpens sind am Gymnasium Kirchenfeld in Bern Stifte der Frixion-Serie im Einsatz. Auch diese Tinte ist ausradierbar. Schulleiter André Lorenzetti hält von einem Verbot für solche Stifte an Prüfungen nichts. Falls befürchtet wird, dass Schüler die korrigierten Arbeiten nachträglich verändern, hat er eine andere Lösung.
«Die Lehrperson kann die korrigierten Arbeiten vor der Abgabe an die Schüler scannen und für sich abspeichern.»
Marc Dahinden, Rektor der Bezirksschulen Küssnacht im Kanton Schwyz, empfiehlt ein ähnliches Vorgehen.
Etwa könne mit entsprechenden Fotoaufnahmen allfälligen nachträglichen Abänderungen entgegengewirkt werden, sagt er.
Prüfungen seien Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Daher seien nach Rückgabe der Prüfungen «Eltern und Schüler in der Beweispflicht».