Kanton Freiburg lockert Feuerverbot
Der Kanton Freiburg hat das allgemeine Feuer- und Feuerwerkverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Grund dafür sind die Niederschläge der letzten Tage. Im Wald und in Waldnähe bleiben Feuer nur in dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.

Der Staatsrat folgte mit seinem Entscheid einem Vorschlag des Kantonalen Stabs Bevölkerungsschutz (KSBS), wie er am Donnerstag mitteilte. Die Aufhebung des Verbots tritt sofort in Kraft.
Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gesunkenen Temperaturen führten zu einer Entspannung der Trockenheit. Daraufhin senkte das Amt für Wald und Natur (WNA) die Waldbrandgefahr auf die Stufe 3 von 5.
Die Gefahr im Wald wird von den Behörden aber weiterhin als erheblich eingestuft. Feuer dürfen dort ausschliesslich in befestigten, offiziellen Feuerstellen entfacht werden. Sie müssen beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Streichhölzern in der Natur ist verboten.
Das allgemeine Feuerverbot war am 27. Juli 2026 verfügt worden.






