Schläger von Basel muss Schweiz verlassen
Letzten Sommer haben zwei Männer mehrfach auf einen 41-Jährigen eingeschlagen. Das Opfer verstarb. Heute wurde das Urteil verkündet.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Haupttäter von der Schlägerei am Basler Rheinbord muss vorerst nicht ins Gefängnis.
- Allerdings muss er die Schweiz verlassen. Das hat das Gericht heute entschieden.
Der Mann, der im Sommer 2018 am Rheinbord in Basel einen 41-Jährigen zu Tode geprügelt hatte, kommt nicht hinter Gitter. Heute verkündeten die Richter ihr Urteil. Der Mann, ein Slowene, muss hingegen die Schweiz verlassen. Dies, weil das Strafgericht Zweifel an seiner Schuldfähigkeit hat.
Der 29-Jährige stand beim Zeitpunkt der Tat unter starken Medikamenten. Diese sollen sich agressionssteigernd auf ihn ausgewirkt haben.
Opfer wegen angeblichem Diebstahl zu Tode geprügelt
Der 29-jährige Slowene sass am Abend des 27. Juli bei der Münsterfähre mit Kollegen am Kleinbasler Ufer und trank Bier. Der 41-jährige Portugiese kam vorbei und fragte nach Geld. Er erhielt keines, setzte sich dennoch neben die Gruppe und ging später wieder.

Dann bemerkte der 29-Jährige, dass sein Mobiltelefon weg war und verdächtigte den 41-Jährigen des Diebstahls.
Der 19-jährige Mittäter wurde derweil zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Slowenen zuvor eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert. Für den Mittäter hatten sie eine Strafe von bis zu sechs Jahren beantragt.