Schaffhauser Justiz muss Fall Fabienne W. untersuchen
Die Schaffhauserin Fabienne W. hat vor Bundesgericht einen Erfolg erzielt. Ein Gericht muss ihre Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe beurteilen.

Der Fall von Fabienne W. wurde durch einen Beitrag der «Rundschau» schweizweit bekannt.
Der von W. im Dezember 2021 erhobene Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Mann stand am Anfang der Geschichte, welche die «SRF Rundschau» im Mai 2024 publik machte. Im Zentrum des Beitrags standen eine brutale Prügelorgie und das Verhalten der Schaffhauser Polizei und Justiz.
W. traf den Mann, den sie später wegen Vergewaltigung anzeigen sollte, auf einer privaten Feier in Schaffhausen. Laut dem Beschuldigten soll es bereits dort ein erstes Mal zu Sex gekommen sein. Später übernachtete der Mann bei W. zuhause. Dort soll er sie mehrfach vergewaltigt haben, so der Vorwurf.
Umstände sind nicht klar
Laut Bundesgericht könne die Staatsanwaltschaft bei zweifelhafter Beweis- oder Rechtslage das Verfahren wegen Schändung nicht selber einstellen. «In Bezug auf die Frage, ob der Beschuldigte eine allfällige Widerstandsunfähigkeit der Betroffenen im Rahmen des von ihm beschriebenen mehrfachen Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat, scheint der Sachverhalt aufgrund der Umstände nicht von vornherein klar», heisst es im am Freitag veröffentlichten Urteil.
Offen bleibe, in welchem Zustand W. in der Nacht war. Sie habe eine nicht unerhebliche Menge Alkohol getrunken. Ihr Sohn gab an, sie sei nicht mehr zurechnungsfähig gewesen.
Selber äusserte W. den Verdacht, dass ihr jemand K.O.-Tropfen verabreicht hatte. Es sei auch nicht klar, ob es auf der Party bereits zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen kam, schreiben die Richter weiter. Nur der Beschuldigte habe davon berichtet.
Staatsanwaltschaft sah Widersprüche
Das Schaffhauser Obergericht gab der Staatsanwaltschaft noch recht. Diese ordnete die Verfahrenseinstellung an, weil sie eine Verurteilung des angezeigten Mannes im Falle einer Anklageerhebung für wenig wahrscheinlich hielt. Sie begründete dies damit, dass der Beschuldigte widerspruchsfrei und glaubhaft ausgesagt habe, während W. grosse Erinnerungslücken geltend machte.
Gleichzeitig stünden einzelne ihrer Aussagen zur Vorgeschichte der Tat im Widerspruch zu Zeugenaussagen. Direkt beobachtet wurde die behauptete Vergewaltigung von niemandem.
Der Anwalt von W. sprach in einer Medienmitteilung von einem «Sieg für alle Frauen und anderen Opfern häuslicher und sexueller Gewalt». Seine Mandantin nehme das Urteil mit Freude und tiefer Genugtuung zur Kenntnis.
Prügelorgie in Anwaltswohnung
Der Vergewaltigungsvorwurf soll der Grund für die Einladung von W. in die Wohnung eines Schaffhauser Anwalts Ende Dezember 2021 gewesen sein. Wie W. gegenüber der «Rundschau» erzählte, habe sie man dort davon abbringen wollen, Anzeige zu erstatten wegen der Vergewaltigung. Der von ihr beschuldigte Mann war nicht anwesend, soll aber ein Kollege des Anwalts sein.
Später an jenem Abend wurde die Schaffhauserin in der Wohnung von mehreren Männern zusammengeschlagen, wie auf Bildern von Überwachungskameras zu sehen war. Die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Falles ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.
In der «Rundschau» erhob W. unter anderem den Vorwurf, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht korrekt ermittelt hätten und ihn verschleppen würden. Der Bericht sorgte für Empörung weit über Schaffhausen hinaus. Es kam zu einer Kundgebung gegen die Schaffhauser Polizei. Beim Kantonsrat wurde in der Sache eine Petition mit mehr als 10'000 elektronischen Unterschriften eingereicht.
Beim Bundesgericht beantragten W. und ihr Anwalt auch, dass der Leitende Staatsanwalt in den Ausstand tritt. Das Gericht wies diese Forderung ab, eine «offensichtliche Befangenheit» sei nicht ersichtlich.






