Schaffhausen erlaubt Nutzung von Holzkohlegrills im Siedlungsgebiet

Der Kanton Schaffhausen hat am Mittwoch das Feuerverbot gelockert. Im Siedlungsgebiet sind nun auch das Nutzen von Holzkohlegrills und befestigter Feuerstellen wieder erlaubt. Die Waldbrandgefahr senkte der Kanton auf Stufe 4.

Der Kanton Schaffhausen erlaubt wieder grillieren im Siedlungsgebiet. Offene Feuerstellen sind davon ausgenommen. (Symbolbild)
Der Kanton Schaffhausen erlaubt wieder grillieren im Siedlungsgebiet. Offene Feuerstellen sind davon ausgenommen. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Niederschläge vom 18., 22. und 25. August und der Temperaturrückgang reichten, um die grosse Waldbrandgefahr und die ausserordentliche Trockenheit zu entschärfen, teilte der Schaffhauser Regierungsrat am Mittwoch mit.

Weitere Hitzetage seien nicht zu erwarten, zudem seien noch mehr Niederschläge angekündigt, heisst es in der Mitteilung. Im Siedlungsgebiet verboten bleiben das Feuern in offenen Feuerstellen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren, das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern dazu bleiben Feuer generell verboten.

Der Kanton Schaffhausen hatte das absolute Feuerverbot am 29. Juli verhängt.

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