SBB-Überbauung beim Tiefenbrunnen: Keine Gestaltungsplanpflicht

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Zürich,

Die SBB gewinnt im Streit um das Areal beim Bahnhof Tiefenbrunnen: Das Zürcher Baurekursgericht hat entschieden, dass die Gestaltungsplanpflicht, welche der Gemeinderat beschlossen hatte, nicht rechtmässig ist.

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Der Hauptsitz der SBB in Bern. (Symbolbild) - Keystone

Im Oktober 2017 beschloss der Gemeinderat, das Areal beim Bahnhof Tiefenbrunnen unter eine Gestaltungsplanpflicht zu stellen. Wer dort bauen wolle, müsse wegen der exponierten Lage «städtebaulich und architektonisch besonders gut gestalten». Dieses Areal sei eine Visitenkarte der Stadt.

Die Baudirektion des Kantons genehmigte diese Sonderregelung im März 2018. Die SBB, die auf diesem Areal ihr Geschäftshaus «Vuelo» bauen will, war mit dieser zusätzlichen Einflussnahme nicht einverstanden und rekurrierte.

«Vuelo» sei städtebaulich und architektonisch bestens auf die exponierte Lage abgestimmt und genüge «höheren Anforderungen an Einordnung und Gestaltung.»

Das Baurekursgericht gibt der SBB nun Recht. Die auferlegte Gestaltungsplanpflicht sei nicht rechtmässig, schreibt es in seinem Urteil. Zudem sieht das Gericht nicht ein, weshalb es bei diesem Areal ein qualifiziertes öffentliches Interesse geben solle, das eine städtebaulich besonders gute Gestaltung verlange.

Der Beschluss des Gemeinderates vom Oktober 2017 und die Verfügung der Baudirektion werden somit aufgehoben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat muss innert 30 Tagen entscheiden, ob er den Fall ans Verwaltungsgericht weiterziehen will.

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