Laut EDA unternimmt die Schweiz grosse Anstrengungen, um Schweizer Kinder aus Syrien zurückzuholen. Die Rückführung sei aber oft wegen der Mütter gescheitert.
al-Roj
Frau mit Kind im nordsyrischen Camp Al Roj. (Archivbild) - sda - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut EDA scheitert die Rückführung Schweizer Kinder oft an den dschihadistischen Müttern.
  • Die Schweiz unternehme «seit langer Zeit grosse Anstrengungen» im Interesse der Kinder.

Laut dem EDA unternimmt die Schweiz grosse Anstrengungen, um Schweizer Kinder aus nordsyrischen Camps in die Schweiz zu holen. Die Rückführung sei bisher daran gescheitert, dass die dschihadistischen Mütter nicht bereit seien, ihre Kinder ohne sie ausreisen zu lassen.

«Warum kümmert sich das EDA nicht um die in Nordsyrien inhaftierten Schweizer?», wollte die «Rundschau» wissen.

In der Sendung vom Mittwochabend heisst es, das SRF wisse von mindestens sieben Kindern im syrischen Al Roj mit Schweizer Bezug. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird in dem Bericht ausführlich zitiert, die Ausführungen des Aussendepartements liegen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Keinen konsularischen Schutz

Ob sich denn die Schweiz um einen Besuch in Hasakah und ähnlichen Gefängnissen sowie Camps in Syrien bemühe, fragte die «Rundschau». Grundsätzlich sei konsularischer Schutz für Schweizer Staatsangehörige im Ausland nur möglich, wenn sich diese Personen im zugänglichen Zuständigkeitsgebiet einer Schweizer Vertretung befänden, antwortete das EDA. Hilfeleistungen seien in Staaten unmöglich, zu welchen keine diplomatischen Beziehungen bestünden oder in Regionen, in welchen der zuständige Staat keine Kontrolle ausüben könne.

Das treffe zurzeit für die Schweiz in Syrien zu, die Schweiz habe also keinen Zugang zu diesen Gefängnissen und könne keinen konsularischen Schutz leisten. Die Reisehinweise des EDA für Syrien würden diesem Umstand klar Rechnung tragen.

Das EDA sei in Kontakt mit ausländischen Stellen, um im Einzelfall Optionen für die Rückführung minderjähriger Schweizer Staatsangehöriger zu prüfen. Die Situation in den Gefängnissen sei ebenfalls ein Thema. Aber für erwachsene Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besässen, treffe die Schweiz aktiv keine Massnahmen, die zu einer Rückkehr führten.

«Seit langer Zeit grosse Anstrengungen»

Bei Minderjährigen prüfe die Schweiz im Einzelfall Optionen für die Rückführung, wenn es das Kindeswohl erfordere. Die Schweiz unternehme «seit langer Zeit grosse Anstrengungen» im Interesse der Kinder und werde diese entschlossen weiterführen, mit dem Ziel, die Kinder in die Schweiz zu repatriieren.

Die zuständigen Stellen von Bund und Kanton stünden miteinander in Kontakt und koordinierten das Vorgehen, das die Klärung von schwierigen Rechts- und Sicherheitsfragen beinhalte.

Die Verantwortung dafür, dass die Kinder sich überhaupt und nach wie vor in der Krisenregion befänden, liege bei den Kindsmüttern, sagt das EDA. Sie gälten als dschihadistisch motivierte Reisende. Die Rückführung der Kinder sei bislang vor allem daran gescheitert, dass die Mütter nicht bereit gewesen seien, ihre Kinder ohne sie ausreisen zu lassen.

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