Für einen Einbürgerungsprozess muss Romanshorn über 60'000 Franken zahlen. Nach jahrelangem Ringen soll der Kläger nun seinen roten Pass bekommen.
Die Stadtverwaltung Romanshorn.
Die Stadtverwaltung Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Syrer kämpfte fünfeinhalb Jahre lang um die Schweizer Staatsbürgerschaft.
  • Schliesslich gab ihm das Bundesgericht recht.
  • Sein Anwalt schätzt: Der Prozess kostete die Steuerzahler weit über 60'000 Franken.
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Talal Aldroubi hat fünfeinhalb Jahre lang für die Schweizer Staatsbürgerschaft gekämpft. Vor dem Bundesgericht bekam der 46-Jährige schliesslich recht. Dies führte jedoch zu erheblichen Kosten für die Stadt Romanshorn.

Das Bundesgericht entschied im Oktober letzten Jahres zugunsten von Aldroubi. Es wies das Thurgauer Verwaltungsgericht an, die Kosten neu zu verteilen. Mit diesem Sieg änderte sich auch die finanzielle Situation grundlegend: Von nun an musste nicht mehr Aldroubi, sondern die Stadt Romanshorn tief in die Tasche greifen.

Die finanziellen Folgen des Einbürgerungsstreits

Romanshorn muss nun für den juristischen Beistand von Aldroubi aufkommen und ihm insgesamt 17'250 Franken Entschädigung zahlen. Hinzu kommen 2000 Franken für das Verfahren vor dem Bundesgericht und mindestens 20'500 Franken für den eigenen Rechtsvertreter der Stadt.

«Alles in allem dürfte der Streit die Romanshornerinnen und Romanshorner 50'000 Franken kosten», schätzt Aldroubis Anwalt. Die Stadt bestätigt diese Schätzung auf Nachfrage der «Thurgauer Zeitung».

Nicht berücksichtigt in dieser Berechnung sind die Sitzungsgelder der Einbürgerungskommission, die sich jahrelang mit dem Fall auseinandersetzen musste.

Auch das Gehalt einer Gemeindeangestellten, die das Protokoll führte, kommt hinzu. Aldroubis Anwalt schätzt in der «Thurgauer Zeitung»: «Insgesamt dürften die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler also allein für diesen unsinnigen Prozess weit über 60'000 Franken bezahlt haben, wobei die effektiven Gehälter der damit befassten Personen natürlich nicht erfasst sind.»

Obwohl er nun offiziell Schweizer Bürger ist, wartet Aldroubi immer noch auf eine amtliche Bestätigung.

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