Rettungsschirm für Stromkonzerne könnte bald auslaufen
Der Rettungsschirm zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen in Krisenzeiten soll nicht verlängert werden. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.

Mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beantragt, nicht auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrats einzutreten. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Nun ist die kleine Kammer am Zug. Folgt sie in der Herbstsession diesem Antrag, wird das Gesetz per Ende Jahr auslaufen, womit auch die Finanzhilfen nicht länger bereitstehen würden.
Der Bundesrat hatte beantragt, die Geltungsdauer des Gesetzes um fünf Jahre zu verlängern. Die Mehrheit des Nationalrats und der Urek-S lehnen es jedoch ab, weiterhin Finanzhilfen für systemkritische Stromkonzerne in Krisensituationen bereitzustellen. Sie betonen, dass nicht der Bund, sondern die Unternehmen und deren Eigentümer in der Verantwortung stünden, geeignete Vorkehrungen für Krisensituationen zu treffen.
Die Unternehmen hätten die Zeit genutzt, um sich auf Marktverwerfungen vorzubereiten, so die Urek-S. Sie zweifle hingegen daran, dass die Eigentümer alles Mögliche getan hätten, um sich auf den Fall vorzubereiten, dass eines dieser Unternehmen in einer Krisensituation auf Unterstützung angewiesen sei.
Vor diesem Hintergrund würde es aus Sicht der Kommission ein bedenkliches Signal aussenden, dass der Bund weiterhin einen Rettungsmechanismus zur Verfügung stellt: «Die öffentlichen Eigentümer dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen», schrieb die Kommission.
Der sogenannte Rettungsschirm war in der Herbstsession 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt worden. Grund waren extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten. Es bestand die Befürchtung, dass grosse Stromunternehmen ihre Sicherheitsleistungen für den Handel nicht mehr erbringen könnten, was die Stromversorgung der Schweiz gefährdet hätte. Bisher wurden noch nie Kredite des Bundes tatsächlich beansprucht.






