Renate Senn, Verteidigerin im Fall Rupperswil AG: «Es ist ein hartes Urteil gefallen»

    Conradin Zellweger
    Conradin Zellweger

    Lenzburg,

    Der Vierfachmörder aus Rupperswil AG ist verurteilt: Er bekommt vom Bezirksgericht eine lebenslängliche Haftstrafe und eine ordentliche Verwahrung. Akzeptiert Thomas N. dieses Urteil, dürfte er nie mehr freikommen. Seine Verteidigerin nimmt heute zum Urteil Stellung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Täter Thomas N. sei froh, dass er eine ambulante Therapie im Gefängnis bekomme, sagt seine Verteidigerin.
    • Die Pflichtverteidigerin erwägt einen Weiterzug.
    • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug bis an Bundesgericht scheint wahrscheinlich.

    «Es ist ein hartes Urteil gefallen», so die
    Plichtverteidigerin von Thomas N., Anwältin Renate Senn. Besonders die ordentliche
    Verwahrung sei für ihren Klienten schwierig nachzuvollziehen, sagt Senn kurz
    nach der Urteilsverkündigung (Nau berichtete).





    Das Gericht hat weiter eine vollzugsbegleitende
    Massnahme angeordnet, so kann Thomas N. schon während der lebenslänglichen Haftstrafe
    eine Therapie beginnen. «Er ist sehr glücklich, dass er diese bekommt», so
    Senn. Eine solche Therapie sei ihm bisher im Gefängnis verwehrt geblieben.





    Die Anwältin wolle nun das Urteil mit Thomas N. analysieren
    und prüfen, ob sie dieses vor das Obergericht weiterziehen wolle und müsse, «insbesondere
    betreffend der Verwahrung».

    Rüge vom Gericht




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    Die Verteidigerin von Thomas N., Renate Senn, im Interview. - Nau

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    Staatsanwältin Barbara Loppacher zum Urteil über Thomas N. - Nau

    Bei der Urteilsverkündung sagte Gerichtspräsident Daniel
    Aeschbach, «Es geht nicht an, der Polizei und den Behörden die Schuld
    zuzuschieben» Dies sei im vorliegenden Fall geradezu grotesk und bizarr. Ein
    direkter Affront gegenüber der Verteidigerin des Täters von Rupperswil. Diese
    sagte in ihrem Plädoyer, die Behörden hätten die Vorverurteilung von Thomas N. befeuert.



    Auf die Rüge vom Gerichtspräsidenten sagt Senn: «Ich bin
    Verteidigerin, dass heisst ich stelle die Sichtweise des Beschuldigten dar. Das
    ist mein Job und diesen habe ich gemacht.»

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    Prozess im März 2018: Georg Metger, der Partner der Getöteten Mutter, tritt nach dem Prozessurteil vor die Medien. - Nau

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