Der Prozess um den Rupperswiler Vierfachmörder geht am Donnerstag in Runde drei. Heute berät das Gericht das Urteil. Es steht offen, ob Thomas N. lebenslang verwahrt wird.
Der Opferanwalt Markus Leimbacher. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am dritten Prozesstag zum Rupperswiler Vierfachmord wird das Gericht das Urteil beraten.
  • Das Urteil wird morgen Freitag um 10 Uhr verkündet.
  • Die grosse Frage bleibt, ob Thomas N. lebenslang verwahrt werden kann.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft, die Verteidigung 18.
  • Die Opferanwälte fordern Genugtuungen zwischen 2000 und 125'000 Franken für Hinterbliebene

Heute steht in Schafisheim AG der dritte Prozesstag gegen den Vierfachmörder von Rupperswil AG an. Das Gericht wird das Urteil beraten. Die Öffentlichkeit und die Medien sind dabei nicht zugelassen. Gestern, am zweiten Prozesstag, hielten die Anwälte ihre Plädoyers (Nau berichtete).

Der Saal in Schafisheim AG, wo der Vierfachmord verhandelt wurde.
Der Saal in Schafisheim AG, wo der Vierfachmord verhandelt wurde.
Vierfachmord von Rupperswil
Vor dem Prozess in Schafisheim AG. Hier wurde der Vierfachmord von Rupperswil verhandelt.
Im Polizeigebäude in Schafisheim AG fanden die Verhandlungen statt.
Im Polizeigebäude in Schafisheim AG fanden die Verhandlungen statt.
In Schafisheim AG fand der Prozess zum Vierfachmord statt.
In Schafisheim AG fand der Prozess zum Vierfachmord statt.
Hier fuhr der Vierfachmörder Thomas N. vor Gericht vor.
Hier fuhr der Vierfachmörder Thomas N. vor Gericht vor.
Der Gerichtssaal – Hier wird Thomas N. den Prozess gemacht.
Der Gerichtssaal – Hier wird Thomas N. den Prozess gemacht.
Gericht
Der Gerichtssaal. (Symbolbild)
Thomas N. hat im Dezmber 2015 vier Menschen in Rupperswil AG umgebracht.
Thomas N. hat im Dezmber 2015 vier Menschen in Rupperswil AG umgebracht.
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Am Tatort in Rupperswil AG.

Die Staatsanwaltschaft fordert für Thomas N. 20 Jahre Haftstrafe sowie eine lebenslange Verwahrung. Die Verteidigung fordert 18 Jahre Haft und plädiert auf keine Verwahrung. Dies aus dem Grund, da Thomas N. therapierbar sei.

Staatsanwältin Barbara Loppacher. - Nau

Die Opferanwälte fordern Genugtuungen zwischen 2000 und 125'000 Franken für Hinterbliebene. Am Tag zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten besprochen worden. Beide Gutachter sprachen von der Therapierbarkeit des Angeklagten Thomas N. Er habe aber eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Dazu komme die pädosexuelle Neigung.

Prozessbeobachter Markus Melzl zum Vierfachmord in Rupperswil AG. - Nau
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