Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert bei 1,25 Prozent. Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete erheben.
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Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten könnte erhöht werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/TOBIAS HASE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verändert sich nicht.
  • Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete geltend machen.
  • Der Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent.

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mit. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen.

Durchschnittszinssatz ist gesunken

Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,33 von 1,35 Prozent gesunken.

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Die Mieten steigen vor allem in den Städten. - keystone

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Zinssatz seit Einführung noch nie gestiegen

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. Dezember.

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