Rechtsexperte Kunz fordert, dass Haustiere das Recht auf ein würdevolles und angemessenes Leben erhalten. Er schlägt eine rechtliche Vertretung für Tiere vor.
Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz fordert mehr Rechte für Tiere: «Im Vordergrund steht das Recht auf Leben.» Bundesrat und Parlament müssten aktiver werden. (Symbolbild)
Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz fordert mehr Rechte für Tiere: «Im Vordergrund steht das Recht auf Leben.» Bundesrat und Parlament müssten aktiver werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/AXEL HEIMKEN
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Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsexperte Kunz fordert ein «Recht auf Leben» für Tiere.
  • Damit meint er kein Fleischverbot, sondern das Recht auf ein würdevolles Leben.
  • Er kritisiert, dass es nur Sachbeschädigung ist, wenn man ein Tier tötet.

Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz fordert mehr Rechte für Tiere: «Im Vordergrund steht das Recht auf Leben.» Bundesrat und Parlament müssten aktiver werden. Das soll jedoch nicht in einem Fleischverbot münden.

«Ich habe kein Problem mit dem Konsum von Fleisch, ich esse es auch.» Tiere sollen in der Schweiz aber ein gesetzlich verankertes Recht auf ein würdevolles und angemessenes Leben erhalten, sagte Kunz im Interview mit der «SonntagsZeitung», «einen Lebensschutz, wie in Deutschland». Kunz veröffentlicht im August sein 800 Seiten dickes Werk «Tierrecht der Schweiz».

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Ein Mann geniesst mit seinem Hund das schöne Wetter auf dem Wasser. - keystone

So soll Tieren das Recht auf genügend Raum und Licht zustehen. «Und Anspruch auf tierärztliche Betreuung», sagte der Professor für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bern. «Es darf kein Dahinvegetieren geben. Wenn jemand in einer Eineinhalbzimmerwohnung zwanzig Katzen hält – das geht nicht.» Tieren könnte etwa eine rechtliche Vertretung erhalten, wie das bei unmündigen Personen der Fall sei.

Der Tierschutz werde in der Schweiz von vielen Veterinärämtern zu wenig durchgesetzt. «Und es gilt nur für Wirbeltiere», so Kunz. Seit zwanzig Jahren genössen Tiere zwar einen erhöhten rechtlichen Schutz.

«Trotzdem sind Tiere juristisch gesehen immer noch eine atypische Sache, auch wenn es im Zivilgesetzbuch anders steht. Wenn ich ein Tier schlage und es stirbt, ist das strafrechtlich weder eine Körperverletzung noch eine Tötung, sondern nur eine Sachbeschädigung.»

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