Raserin (25) muss vier Jahre ins Gefängnis
Eine Glarnerin filmte sich mit 238 Stundenkilometern auf der Autobahn. Nun muss sie für vier Jahre ins Gefängnis – ein Rekord.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Glarnerin muss wegen Raserdelikten vier Jahre ins Gefängnis.
- Sie filmte sich vor vier Jahren mit 238 Stundenkilometern auf der Autobahn.
- Auch wegen vier weiterer Raserdelikten fällt die Strafe rekordverdächtig hoch aus.
Eine heute 25-jährige Glarnerin muss wegen Raserdelikten vier Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Glarner Kantonsgerichts. Tamedia berichtete zuerst über den am Freitag veröffentlichten Entscheid aus Lausanne.
Die Raserfahrt ereignete sich im Juni 2021. 2024 fand der Prozess statt, über den die «Südostschweiz» berichtete. Der Fall sorgte schweizweit für Aufsehen. Denn die bei der Tat 21-Jährige flog auf, weil sie das Delikt selbst filmte.
Die junge Frau strebte ein Verfahren gegen ihren Ex-Freund an. Als die Polizei dann ihr Handy durchsuchte, fand sie die Aufnahmen von acht schnellen Fahrten. Bei fünf davon überschritt sie die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 Stundenkilometer, weshalb es sich um Raserdelikte handelte.
Die extremste Fahrt ereignete sich im Juni 2021: Die damalige 21-Jährige, die im Autoposer-Umfeld unterwegs war, fuhr im Sportwagen ihres Vaters über die A3. Auf Höhe Lachen gab sie Gas und beschleunigte auf 238 Stundenkilometer. Dabei überholte sie auch zwei weitere Fahrzeuge.
Vor dem Glarner Kantonsgericht erklärte sie ihre Raserfahrten mit einer emotionalen Phase wegen ihres Ex-Freundes. Mit dem schnellen Fahren habe sie «die Emotionen herauslassen» können.
«Vermutlich höchste Strafe für ein reines Raserdelikt»
Ihre Verteidigerin argumentierte zudem, dass ihre Mandantin geläutert und nicht mehr in der Autoposer-Szene unterwegs sei. Doch ein Autounfall kurz vor dem Prozess liess dies unglaubwürdig erscheinen. Die Glarnerin war mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Leitplanke gefahren.
Deshalb wurde die Raserin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Hinzu kam eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 120 Franken. Die Verurteilte zog das Urteil weiter und forderte, 36 Monate der Haftstrafe bedingt auszusprechen, dafür die Geldstrafe zu erhöhen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte somit die vierjährige Haftstrafe. Simon Bloch, auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt, sagt gegenüber «Tamedia»: «Ich vermute, dass es die höchste je wegen eines reinen Raserdelikts ausgesprochene Strafe ist.»















