Raron und Baltschieder – zwei unterschiedliche Wege für Kulturgüter
Mit der Rückführung der Baltschieder Heiligenfigur erhält der Fall des Raroner Altars neue Aktualität. Anders als im Fall Raron, wo das Schweizerische Landesmuseum eine Rückgabe ablehnte, unterstützt das ALPS Alpine Museum der Schweiz die Rückführung der Statue nach Baltschieder ausdrücklich.

Wer heute die Burgkirche St. Romanus in Raron betritt, sieht im Chorraum ein neu zusammengestelltes Altar-Ensemble. Das spätgotische Original aus dem frühen 16. Jahrhundert befindet sich jedoch rund 170 Kilometer entfernt im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich.
Die Geschichte des Raroner Altars steht exemplarisch für das Spannungsfeld zwischen regionaler Identität und einer nationalen Sammlungspolitik. Als Ulrich Ruffiner die Burgkirche zwischen 1512 und 1518 errichtete, entstand auch der spätgotische Flügelaltar, der über Jahrhunderte das spirituelle Zentrum der Gemeinde bildete.
In den 1920er-Jahren verkaufte die finanzschwache Pfarrei Raron den Altar legal an den Bund. Dieser erwarb damals gezielt Sakralkunst für den Aufbau der Sammlung des 1898 eröffneten Landesmuseums in Zürich. Für die Denkmalpflege bedeutete der Ankauf die Sicherung eines bedeutenden Kunstwerks, für viele Walliser den Verlust eines identitätsstiftenden Kulturguts.
In den 1980er-Jahren erreichte die Auseinandersetzung ihren Höhepunkt. 1984 verlangte die Gemeinde Raron die Rückgabe des Altars und erhielt dabei breite Unterstützung aus der Bevölkerung. Die Debatte sorgte landesweit für Aufmerksamkeit. Das Landesmuseum lehnte eine Rückführung jedoch ab. Ausschlaggebend waren konservatorische und sicherheitstechnische Bedenken sowie der Standpunkt, der Altar gehöre als Teil der nationalen Sammlung zum Kulturerbe der ganzen Schweiz.
In den folgenden Jahren verlor die Rückgabeforderung an Dynamik und wurde schliesslich nicht mehr weiterverfolgt. Der Altar verblieb im Landesmuseum, während die Burgkirche restauriert und der Chorraum neu gestaltet wurde.






