Die Kantonspolizei St. Gallen hat einen 23-jährigen Schweizer verhaftet, der im grossen Stil Hanf angebaut und verkauft hat. Der Beschuldigte beschäftigt zudem illegal einen Asylbewerber und führt eine Bar ohne Bewilligung.
Die Anlage für den Drogenhanf ist rund 70 Quadratmeter gross.
Die Anlage für den Drogenhanf ist rund 70 Quadratmeter gross. - Kantonspolizei St. Gallen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch hat die Polizei in einem Industriegebiet in Rapperswil-Jona eine Indoor-Hanfanlage ausgehoben.
  • Mutmasslicher Urheber der Drogenhanfproduktion ist ein 23-Jähriger Schweizer.
  • Er hat auch illegal eine Bar betrieben.

Er hat alles andere als eine weisse Weste: Ein 23-jähriger Schweizer aus Rapperswil-Jona SG wird beschuldigt, CBD- und Drogenhanf produziert zu haben und auch damit gedealt zu haben. Die Kantonspolizei St. Gallen hat seine Anlage am Mittwoch in einem Industriegebäude an der Holzwiessstrasse ausgehoben, wie sie mitteilt. Die nötigen Anmeldungen für die Produktion und den Verkauf von CBD-Hanf lagen nicht vor.

350 Pflanzen für Drogenhanf

Die CBD-Produktion erfolgte auf einer Fläche von zirka 115 Quadratmetern und umfasste rund 1000 Pflanzen. Die Anlage für Drogenhanf erstreckte sich über eine Fläche von rund 70 Quadratmetern mit einem Bestand von rund 350 Pflanzen. Am Wohnort des Beschuldigten fand sich rund 1,4 Kilogramm Marihuana. Beim grössten Teil davon dürfte es sich um CBD-Hanf handeln. Dieses wurde zur Auswertung sichergestellt.

Die Kantonspolizei hat die Ware sichergestellt und dann vernichtet.
Die Kantonspolizei hat die Ware sichergestellt und dann vernichtet. - Kantonspolizei St. Gallen

Der Mann dürfte gemäss Polizeiangaben von seinem Wohnort aus mit CBD-Hanf gehandelt haben. Die Produktionsanlagen und die Pflanzen brachten zusammen ein Gesamtgewicht von mehr als vier Tonnen auf die Waage und wurden vernichtet.

Bar geführt ohne Wirtepatent

Dies ist jedoch nicht alles, das dem jungen Schweizer vorgeworfen wird. Denn er war noch in anderen Geschäftsbereichen tätig, hielt sich aber auch dort nicht an die Vorschriften. So beschäftigte er in einem Coiffeur-Geschäft einen Asylbewerber, der über keine Arbeitsbewilligung verfügte. Weiter betrieb er eine Bar ohne über das dafür nötige Wirtepatent zu verfügen.

Er hat den Drogenhanf wohl auch verkauft.
Er hat den Drogenhanf wohl auch verkauft. - Kantonspolizei St. Gallen
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