Radiokonzession für Graubünden und Glarus bleibt bei Somedia

Keystone-SDA
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Chur,

Die Radiokonzession für die Kantone Graubünden und Glarus bleibt bis 2034 endgültig beim regionalen Medienunternehmen Somedia.

Somedia Radio Grischa
Der Markenstreit hatte damit geendet, dass beide Unternehmen den Namen «Radio Grischa» verwenden durften. (Archivbild) - keystone

Die Radio Alpin Grischa AG von Roger Schawinski zieht sich nach eigenen Angaben zurück, nachdem ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für das Unternehmen negativ ausgefallen ist.

Am Mittwochmorgen teilte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen mit, dass es das Revisionsgesuch der Radio Alpin Grischa AG abweist. Wenig später bestätigte das Radio von Schawinski und dessen Geschäftspartner Stefan Bühler der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage, dass sich das Projekt mit dem neusten Entscheid erledigt habe.

Schawinski und Bühler geben damit den Kampf um die Sendekonzession in der Südostschweiz auf und werden gemäss eigenen Angaben ihr bereits als Internetradio gestartetes Radio wieder abstellen. Sie nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsgesuch abgelehnt habe, teilte die Radio Alpin Grischa AG in ihrem Statement mit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar 2025 eine Beschwerde gegen die Konzessionsvergabe gutgeheissen und die Konzession der Südostschweiz Radio AG von Somedia erteilt. Gegen dieses Urteil bestand kein ordentliches Rechtsmittel.

Die Radio Alpin Grischa AG stellte beim Bundesverwaltungsgericht in der Folge ein Revisionsgesuch. Sie beantragte, es sei das Urteil vom Januar aufzuheben und neu zu entscheiden.

Revisionen von rechtskräftigen Urteilen sehr selten

Die Radio Alpin Grischa AG machte geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 23. Januar 2025 aus Versehen erhebliche Tatsachen in den Akten nicht berücksichtigt. Das Gericht habe übersehen, dass die Radio Alpin Grischa AG im Konzessionsverfahren die erforderliche Anzahl von Programmschaffenden vorgesehen habe.

Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass kein Revisionsgrund vorliegt und deshalb nicht erneut über die Vergabe der Konzession entschieden werden muss, wie es in einer Medienmitteilung schreibt.

Das Konzessionsgesuch enthält keine klaren und unmissverständlichen Angaben zur Zahl der Stellen im Programmbereich. Mit einem Revisionsgesuch kann zudem die rechtliche Begründung eines Urteils nicht infrage gestellt werden.

«Wir haben stets darauf vertraut, dass die Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten ausfallen werden – und dies wurde ein weiteres Mal bestätigt», kommentiert Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident von Somedia, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.

Zu Revisionen von rechtskräftigen Urteilen kommt es nur sehr selten. Die gesetzlichen Bedingungen dafür sind sehr hoch, weil die Rechtssicherheit ansonsten gefährdet wäre. Dieser Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), respektive das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte am 11. Januar 2024 die Konzession für ein Lokalradio etwas überraschend an die Radio Alpin Grischa AG von Schawinski und Bühler vergeben. Gegen diesen Entscheid reichte die Südostschweiz Radio AG noch vor dem Sendestart von Schawinskis Radio erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. (Urteil A-1452/2025 vom 19.11.2025)

Streit um Konzession und Namensrechte

Somedia hatte sich durchgesetzt mit der Argumentation, dass Radio Alpin Grischa zu viele Auszubildende beschäftigen will im Verhältnis zu qualifizierten Medienschaffenden. Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, hatte das Gericht geurteilt.

Der Zürcher Medienunternehmer Schawinski und sein Partner Stefan Bühler hatten in Chur bereits ein Studio bauen lassen. Die nach Angaben vom Mittwoch investierten 800'000 Franken für die baulichen Massnahmen müssten sie nun abschreiben, sagte Bühler gegenüber Keystone-SDA.

Schawinski und Somedia hatten sich nicht nur um die Konzession, sondern parallel auch um die Namensrechte gestritten. Der Markenstreit hatte damit geendet, dass beide Unternehmen den Namen «Radio Grischa» verwenden durften, weil sich die Marke nicht mehr beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) registrieren liess.

Beide Sender trugen zuletzt «Radio Grischa» in ihrem Namen. Auch dieser Streit hat sich mit der juristischen Niederlage und dem darauffolgenden Rückzug von Schawinski erledigt.

Er begrüsse, dass nun ein Entscheid vorliege, teilt der Kanton Graubünden auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Man erwarte vom Programmveranstalter, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung der Sprachenvielfalt eingehalten würden.

«Als dreisprachiger Kanton werden wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass ein angemessener Anteil der täglichen Nachrichten und regelmässigen Sendungen in rätoromanischer und italienischer Sprache ausgestrahlt wird», schrieb der Kanton in seinem Statement.

Kommentare

User #2257 (nicht angemeldet)

Der alte Mann soll jetzt mal endlich Ruhe geben und seine Rente geniessen.

User #2161 (nicht angemeldet)

Schade! Schawi hätte ein professionelles Radio gemacht - nicht so ein Hobby-Pfadiradio wie die Somedia Leute

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