Am Donnerstag hat das Basler Strafgericht den Angeklagten im Prozess zur Hammer-Attacke auf den französischen Notenbankchef für schuldunfähig erklärt.
François Villeroy de Galhau
Das Opfer François Villeroy de Galhau am WEF 2022 in Davos, kurz bevor er mit einem Hammer in Basel niedergeschlagen worden ist. - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2022 soll ein Mann den französischen Notenbank-Chef mit einem Hammer angegriffen haben.
  • Diese Woche muss er sich nun in Basel vor Gericht verantworten.
  • Am Donnerstag erklärte das Basler Strafgericht den Angeklagten für schuldunfähig.

Das Basler Strafgericht hat den Angeklagten im Prozess zur Hammer-Attacke auf den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau am Donnerstag für schuldunfähig erklärt. Es ordnete eine stationäre psychiatrische Behandlung an.

In rechtlicher Hinsicht sah es das Gericht als erwiesen an, dass es sich um eine eventualvorsätzlich versuchte Tötung gehandelt habe. Der Beschuldigte habe mit dem gezielten Hammerschlägen auf den Kopf den Tod des Opfers in Kauf genommen.

Auf psychiatrisches Gutachten gestützt

Dennoch stützte sich das Gericht auf ein psychiatrisches Gutachten. Der Gutachter hatte dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie bescheinigt. Bei ihm sei entsprechend die Fähigkeit zur Einsicht einer Tat nicht gegeben. Das Gericht folgte dieser Einordnung. Der Angeklagte habe die Tat «schuldlos» begangen, sagte der vorsitzende Strafrichter in seiner Urteilsbegründung.

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Das Strafgericht Basel-Stadt. - Keystone

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau auf dem Basler Centralbahnplatz im Juni mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf schwer verletzt und dessen Tod im Kauf genommen zu haben. Der Beschuldigte bestritt, die Tat begangen zu haben.

Der Richter stellte dieser Aussage Zitate von gut einem Dutzend Zeugenaussagen entgegen. Es waren Aussagen, die den Beschuldigten klar und «im hohen Masse übereinstimmend» als Täter identifiziert hatten. Dazu kam, dass ein rechtsmedizinisches Gutachten auf dem Hammer DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt habe.

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