Prozess um Todesfall in psychiatrischer Klinik im Aargau beginnt

Keystone-SDA
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Brugg,

Vor dem Bezirksgericht Brugg AG stehen ab Montag eine Ärztin und ein Arzt.

Königsfelden
Ein Mann bei der Gartenarbeit vor der Heil- und Pflegeanstalt Königsfelden im Kanton Aargau, aufgenommen im April 1962. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden im Jahr 2020 einen suizidgefährdeten jungen Patienten nicht genügend geschützt zu haben. Der Patient verstarb.

Angeklagt sind die beiden Mediziner der vorsätzlichen beziehungsweise fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft im April 2025 in einer Mitteilung zur Anklageerhebung mit.

Gemäss Staatsanwaltschaft ist der junge Mann im November 2020 freiwillig in die Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) in Windisch AG eingetreten. Weil sich sein Zustand rasch verschlechtert habe, sei kurz darauf eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet worden.

Während seines Aufenthalts habe sich der Patient immer wieder absichtlich rückwärts fallen lassen. Dabei habe er «zunehmend schwere Kopfverletzungen» erlitten. Eine Serie von Stürzen sei in der Klinik dokumentiert worden.

Am 30. Dezember 2020 habe er sich erneut mehrmals fallen lassen. Er wurde reglos in seinem Zimmer aufgefunden und ins Zürcher Universitätsspital gebracht. Dort starb der 18-Jährige wenige Tage später, im Januar 2021, infolge eines schweren Schädel-Hirn-Traumas.

Die Staatsanwaltschaft wirft der damals zuständigen Oberärztin vor, sie habe bewusst tödliche Verletzungen des jungen Mannes in Kauf genommen, indem sie keine ausreichenden Massnahmen zum Schutz des Patienten getroffen habe. Sie ist der vorsätzlichen Tötung durch Unterlassen angeklagt. Beantragt ist eine sechsjährige Freiheitsstrafe.

Ihrem Vorgesetzten, einem Leitenden Oberarzt, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Obwohl er die Gefahrenlage erkannt habe, habe er es unterlassen, notwendige Schutzmassnahmen anzuordnen oder durchzusetzen. Für ihn ist eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt.

Die Verhandlung ist auf drei Tage angelegt. Das Urteil soll am Freitag eröffnet werden.

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