Prozess gegen Luzerner Ex Informatik Chef wird vertagt
Das Kantonsgericht Luzern hat heute Dienstag den Prozess gegen den Ex-Informatik-Chef des Kantons vertagt. Ihm wird vorgeworfen, er habe sich bestechen lassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Verteidigung des Luzerner Ex-Informatikchef bemängelte fehlende Akteneinsicht.
- Der Bestechungsprozess wird deswegen ein anderes Mal aufgerollt.
«Wo sich jemand bestechen lässt, muss zwingend jemand bestechen», sagte der Verteidiger des ehemaligen Luzerner Informatik-Chefs vor dem Kantonsgericht. Dem Beschuldigten wird Bestechung und die Kassierung von Provisionen von IT-Firmen vorgeworfen. Das Verfahren gegen den Beschuldigten hätte daher nie von jenem gegen einen deutschen IT-Unternehmer getrennt werden dürfen. Die Verteidigung wollte sich vergewissern, ob in den Akten zu diesem Fall noch relevante Details für das aktuelle Verfahren lägen, habe aber zu kurzfristig die Möglichkeit auf Akteneinsicht erhalten.
«Es bleibt uns keine andere Möglichkeit, als eine Vertagung zu verlangen», sagte der Verteidiger. Man begrüsse aber eine rasche Verfahrensdauer und würde für einen baldigen Verhandlungstermin Hand bieten.
Der Staatsanwalt konterte, die Abtrennung der beiden Verfahren sei klar angezeigt gewesen, weil der Deutsche 2015 seinen Wohnsitz aus der Schweiz nach Berlin verlegt habe. Die dortigen Behörden hätten den Fall übernommen und 2016 eingestellt, weil dessen Vorgehen nach deutschem Recht nicht strafbar gewesen sei, zumal der Luzerner Ex-Beamter kein deutscher Amtsträger war.
«Verzögerungsversuch»
Die Luzerner Staatsanwaltschaft habe das Verfahren wieder übernommen und sistiert, um den Ausgang des Verfahrens gegen den ehemaligen Informatik-Chef abzuwarten. Beim Antrag auf Vertagung versuche die Verteidigung, die Strafsache weiter hinauszuzögern, um dann wieder zu rügen, die Behandlung habe zu lange gedauert. Die mutmasslichen Taten gehen auf die Jahr 2010 und 2011 zurück.
Das Gericht gab dem Antrag auf Vertagung statt. Das Verfahren soll gerecht geführt werden, sagte Richter Peter Arnold. Die Anzeige vom Beizug der Akte des Deutschen sei erst im November 2018 erfolgt. Wenn die Verteidigung heute sage, sie möchte die Akte noch sichten, könne das Gericht das nicht als trölerisch anschauen.
Ihr sei mit relativ kurzer Sicht Einsicht zu gewähren. Die Verhandlung werde mutmasslich im Januar weitergeführt. Die von der Verteidigung bezweifelte Gültigkeit der Anklage sahen die drei Richter dagegen nicht in Frage gestellt. Die Person müsse aus der Anklageschrift ersehen können, wieso sie angeklagt sei. Die nähere Begründung der Anklage erfolge vor Gericht. Zwar habe das Kantonsgericht die ursprüngliche Anklage zurückgewiesen, die heute vorliegende Version genüge aber den Ansprüchen.