Apotheken dürfen neu das Potenzmittel Viagra und bestimmte Arzneimittel gegen Hauterkrankungen und gynäkologische Beschwerden ohne Rezept abgeben.
Sildenafil erlangte als Wirkstoff in dem vom US-Unternehmen Pfizer unter dem Namen Viagra auf den Markt gebrachten Arzneimittel gegen Erektionsstörungen Bekanntheit. (Symbolbild)
Sildenafil erlangte als Wirkstoff in dem vom US-Unternehmen Pfizer unter dem Namen Viagra auf den Markt gebrachten Arzneimittel gegen Erektionsstörungen Bekanntheit. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP pfizer/WILLIAM VAZQUEZ
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neuerdings darf das Potenzmedikament Viagra in der Schweiz rezeptfrei verkauft werden.
  • Der Bund hat die Liste mit rezeptfreien Medikamenten überarbeitet.
  • Dazu gehören auch Medikamente gegen Hauterkrankungen oder gynäkologische Beschwerden.

Der Bund hat die Liste der Arzneimittel erweitert, die Apotheker auch ohne Rezept abgeben dürfen. Ebenfalls neu aufgeführt sind auch Arzneimittel gegen Erektionsstörungen und gynäkologische Beschwerden wie Scheidenpilz.

Neu aufgenommen wurde auch der Wirkstoff Sildenafil. Bekannt wurde das 1998 auf den Markt gebrachte Potenzmittel Viagra zur Behandlung von Erektionsstörungen bei Männern. Bislang waren Arzneimittel mit Sildenafil in der Schweiz nur gegen Rezept erhältlich. Auf Rat des Apothekers können diese neu auch ohne Verschreibung bezogen werden.

Bisher rund 200 Medis auf Liste

Die Liste der betroffenen Arzneimittel umfasste bisher nur Präparate zur Behandlung von Heuschnupfen, Verdauungsstörungen und Atemwegsbeschwerden. Insgesamt umfasst die Aufzählung rund 200 Arzneien. Diese werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet.

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Der Bund hat die Liste mit rezeptfreien Medikamenten überarbeitet. Neu ist auch Viagra ohne Rezept erhältlich. - Keystone

Apothekerinnen und Apotheker können seit 2019 unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Damit will der Bund die Kompetenzen der Apotheker bei der Betreuung von Patienten mit bestimmten harmlosen Krankheiten stärken. Eine Expertengruppe gibt dem Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Empfehlungen dazu ab.

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