Bei acht von neun Konzerngesellschaften der Post wird der vom Bund definierten Toleranzbereich der Lohngleichheit eingehalten.
Post
Das grösste Paketzentrum der Schweiz in Härkingen (SO). - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Post erhält ein gutes Zeugnis was die Lohngleichheit betrifft.
  • Acht von neun Konzerngesellschaften halten die Toleranz des Bundes ein.

Bei acht von neun Konzerngesellschaften der Post liegt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen innerhalb der vom Bund definierten Toleranzgrenze von fünf Prozent. Dies geht aus der vierten Lohngleichheitsanalyse hervor, die das Unternehmen am Dienstag vorlegte.

Bei der Post Immobilien-Management und Services AG habe man eine Lohndifferenz von 8,9 Prozent festgestellt, teilte das Unternehmen mit.

Diese Differenz werde in den kommenden Wochen detailliert analysiert. Danach würden korrigierende Massnahmen umgesetzt.

Die Post will sich nach eigener Aussage im gesamten Konzern weiter verbessern, was die Lohngleichheit betrifft. Schon heute besteht eine Meldestelle. Im Rahmen eines Pilotversuchs macht das Unternehmen zudem in der Ostschweiz seit Dezember bei gewissen Stellenausschreibungen die zu erwartende Lohnbandbreite publik, um die Transparenz zu erhöhen.

Die Post werde ihrer Vorbildrolle bei der Lohngleichheit gerecht

Die Post werde ihrer Vorbildrolle bei der Lohngleichheit weitgehend gerecht, schrieb die Gewerkschaft Transfair in einer Stellungnahme. Die Gewerkschaft begrüsse es, dass sich das Unternehmen intensiv mit dem Thema befasse - und dass die unerklärten Lohnunterschiede seit der letzten Analyse abgenommen hätten. Die noch bestehenden Ungleichheiten gelte es sozialpartnerschaftlich aus der Welt zu schaffen.

Seit Juli 2020 sind alle Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten in der Schweiz verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierung zu kontrollieren. Die Lohngleichheitsanalyse 2021 der Post erfolgte erstmals auf der Basis des revidierten Gleichstellungsgesetzes. Allerdings hatte das Unternehmen die Lohngleichheit schon vor Inkrafttreten des Gesetzes regelmässig überprüft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GewerkschaftDie Post