Porsche

    Porsche-Posse um Walliser FDP-Politikerin

    Etienne Sticher
    Etienne Sticher

    Oberwallis,

    Einer Walliser FDP-Politikerin wird vorgeworfen, im Streit einen Porsche absichtlich verbeult zu haben. Vor Gericht wird sie freigesprochen.

    porsche
    Einer FDP-Politikerin im Wallis wurde vorgeworfen, einen Porsche absichtlich verbeult zu haben. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nicole Luggen wird vorgeworfen, einen Porsche absichtlich verbeult zu haben.
    • Grund soll ein Streit des Ehemanns der FDP-Politikerin mit einer Skischule sein.
    • Vor Gericht wird sie aber freigesprochen und erhält eine Entschädigung.

    Ein Streit um Beulen an einem Porsche endet im Oberwallis vor Gericht. Die Eigentümerin des Sportwagens wirft der FDP-Politikerin Nicole Luggen vor, das Auto absichtlich verbeult zu haben. Das Gericht spricht sie aber frei, wie «Pomona» berichtet.

    Die Skischule Alpine Swiss Snow Sports SA parkierte ihren Porsche Carrera 4S in einem Parkhaus in Zermatt. Gleich daneben steht jeweils das Auto der FDP-Politikerin. Und sie soll beim Ein- und Aussteigen ihre Türe in den Sportwagen gerammt haben. So der Vorwurf.

    Hintergrund sind Spannungen zwischen dem Kurdirektor von Zermatt, Daniel Luggen, Nicoles Ehemann, und dem Geschäftsführer der Skischule.

    Am Porsche entstanden «gut sichtbare, kleine Dellen», die Staatsanwaltschaft schreibt von «mutwilliger Beschädigung». Luggen wehrte sich gegen den Vorwurf der mehrfachen Sachbeschädigung vor dem Visper Bezirksgericht.

    Und dieses schreibt im Urteil, dass die Schäden am Porsche kaum durch Luggens Auto entstanden seien. Die Höhe der Delle passe nicht mit ihrem Fahrzeug überein. Ausschliessen lasse sich aber nicht, dass Luggen für die Beulen verantwortlich ist.

    Hättest du gerne einen Porsche?

    Doch die Möglichkeit, dass sich ein belastender Sachverhalt abgespielt haben könnte, reiche nicht. Man habe «unüberwindbare Zweifel am angeklagten Sachverhalt», schreibt das Gericht. Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» wird Luggen freigesprochen.

    Mehr noch: Sie erhält eine Entschädigung von 3500 Franken für ihre Anwältin. Das Urteil kann noch ans Kantonsgericht weitergezogen werden.

    Kommentare

    User #4976 (nicht angemeldet)

    Die "Staatsanwaltschaft*in" hätte sich bei den Ermittlungen etwas mehr Mühe geben sollen.

    User #1741 (nicht angemeldet)

    Für solche Dellen hat man eine Parkschaden-Versicherung...

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