Gewalt

Polizist steht wegen Gewalt gegen Verhafteten vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 35-jähriger Zürcher Stadtpolizist ist wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden. Er soll einen Verhafteten misshandelt haben. Der Polizist muss sich am heutigen Mittwochnachmittag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Am Mittwochnachmittag muss sich ein 35-jähriger Zürcher Stadtpolizist vor dem Bezirksgericht verantworten. Er soll einen Verhafteten misshandelt haben. (Symbolbild)
Am Mittwochnachmittag muss sich ein 35-jähriger Zürcher Stadtpolizist vor dem Bezirksgericht verantworten. Er soll einen Verhafteten misshandelt haben. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der Schweizer soll im Oktober 2023 einen Verhafteten bei einer Überführung misshandelt haben, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Der Polizist habe wissentlich ungerechtfertigte Gewalt angewendet und Schmerzen des Opfers billigend in Kauf genommen.

Der Vorfall ereignete sich am Sonntagmorgen während eines Transports vom Sonderkommissariat am Bahnhofquai in den Hafttrakt des Kripogebäudes. Das Opfer war dabei mit auf dem Rücken gefesselten Händen unterwegs. Laut Anklage verhielt sich der Mann kooperativ und war zu keinem Zeitpunkt aggressiv.

Schläge und Tritte im Zellentrakt

Im Gebäude soll der 35-Jährige den Kopf des gefesselten Mannes zwei- bis dreimal gegen die Wand gestossen haben. Zudem habe er ihm mehrmals gezielt mit der Faust in die Rippen geschlagen und ihm mit einem Schuh gegen den Hinterkopf gehauen.

In der Zelle kam es zu weiteren Übergriffen: Weil der Verhaftete aufgrund einer Sprachbarriere der Aufforderung zum Hinknien nicht sofort nachkam, trat ihm der Beamte in die Kniekehle. Als der Mann am Boden kauerte, habe ihm der Polizist weitere Fussstösse gegen das Bein versetzt. Das Opfer konnte sich aufgrund der Fesseln nicht wehren.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Beschuldigten einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 110 Franken. Die Probezeit soll auf zwei Jahre angesetzt werden. Zusätzlich beantragt die Anklage eine unbedingte Busse in der Höhe von 4000 Franken.

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