Polizei stürmt falsche Wohnung – und überrascht Frau im Badetuch
Die Zürcherinnen und Zürcher haben sich 2024 fast 900 Mal bei der kantonalen Ombudsstelle beschwert. Eine Frau wurde versehentlich von der Polizei überrascht.

Zürcherinnen und Zürcher beschwerten sich im vergangenen Jahr knapp 900 Mal bei der kantonalen Ombudsstelle. Hier eine kleine Liste von Fällen:
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft sollte die Kantonspolizei eine Hausdurchsuchung durchführen. Dummerweise landeten die Polizeimitarbeitenden im falschen Stockwerk – und somit in der falschen Wohnung.
Dort kam eine Frau gerade im Badetuch aus der Dusche und war entsprechend perplex – erst recht, als ihr die Polizisten damit drohten, sie in Handschellen zu legen, wenn sie nicht kooperiere.
Nach einer intensiven Diskussion und einem Anruf bei der Staatsanwaltschaft sahen die Polizisten ihren Irrtum ein und baten die Frau aufrichtig um Entschuldigung.
Die Frau gelangte jedoch an die Ombudsstelle und verlangte eine Kompensation. Die Polizei zahlte der Frau schliesslich einige hundert Franken und bot ihr ein Gespräch mit dem Betriebspsychologen der Polizei an.
Vornamenänderung teurer als Geschlechtswechsel?
Ein 15-Jähriger möchte seinen zweiten Vornamen löschen lassen, weil er damit immer an seinen Vater erinnert wird.
Seine Mutter findet heraus, dass die Löschung des zweiten Vornamens 600 Franken Gebühren kostet – eine Änderung des Geschlechts und des ersten Vornamens jedoch nur 75 Franken.
Die Mutter hat durchaus Verständnis für die Anliegen von Trans-Personen, findet den Preisunterschied aber nicht nachvollziehbar.
Die Ombudsstelle erklärt Mutter und Sohn daraufhin, dass für die Änderung des Geschlechts nur eine halbe Stunde Aufwand notwendig sei.
Es sei ein bundespolitischer Entscheid, dass diese Änderung unkompliziert vorgenommen werden könne. Für eine Namensänderung hingegen seien mehrere Verfahrensschritte nötig, die grösseren Aufwand verursachen würden.
Mutter und Sohn müssen den Preisunterschied somit akzeptieren.
Versteckte Parkverbotstafel führt zu Busse
Als ein Pendler am Abend zu seinem Auto bei einem Zürcher Bahnhof kommt, staunt er nicht schlecht. Er hat eine Parkbusse unter dem Scheibenwischer. Dabei war er der Ansicht, auf einem markierten Parkfeld zu stehen.
Er beschwert sich bei der Kantonspolizei, die ihm antwortete, dass der Parkplatz wegen Bauarbeiten aufgehoben worden sei. Die Tafel sei in der Wiese gelegen. Damit sei das Verbot genügend beschildert gewesen.
Der Pendler wandte sich an die Ombudsstelle und erhielt dort Unterstützung. Es könne von Parkierenden nicht erwartet werden, zu schauen, ob in der Wiese Verbotstafeln liegen würden so die Ombudsstelle.
Die Kantonspolizei erliess dem Pendler schliesslich seine Busse.
Steuerformulare nicht Mac-kompatibel
Eine Firma muss für ihre ausländischen Mitarbeitenden Quellensteuern abrechnen.
Das kantonale Steueramt schickt die Formulare aber immer wieder «zur Korrektur» zurück, weil sie nicht richtig ausgefüllt seien. Entnervt wendet sich das Unternehmen an die Ombudsstelle.
Das Problem ist rasch erkannt: Das kantonale Formular funktioniert nicht auf Mac-Computern. Der Mac passt die Jahreszahl jeweils automatisch auf ein zweistelliges Format an. Das Scan-System des Kantons kann die Formulare deswegen aber nicht lesen.
Zusammen mit der Ombudsstelle wurde schliesslich eine Lösung gefunden. Das Steueramt ergänzt die Datumsangaben nun selber.
Dies erschwert die Arbeit des Steueramtes zwar, nach Ansicht der Ombudsstelle muss das Amt dies jedoch hinnehmen.
Es müsse den Unternehmen ein Formular zur Verfügung stellen, das auch im Mac-Betriebssystem funktioniert.