Polizei soll rascher an wichtige Täterdaten aus dem Ausland kommen

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Bern,

Die Schweizer Polizeibehörden sollen rasch mit EU-Ländern und den USA DNA-Profile und Fingerabdrücke von Tätern abgleichen können.

Die Schweizer Polizei soll künftig rascher an wichtige Täterinformationen im Ausland kommen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage ans Parlament verabschiedet. (Symbolbild)
Die Schweizer Polizei soll künftig rascher an wichtige Täterinformationen im Ausland kommen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage ans Parlament verabschiedet. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Polizeibehörden sollen rascher an Täterdaten aus dem Ausland kommen.
  • Der Bundesrat hat am Freitag drei internationalen Kooperationsabkommen verabschiedet.

Die Schweizer Polizeibehörden sollen rasch mit EU-Ländern und den USA DNA-Profile und Fingerabdrücke abgleichen können. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu drei internationalen Kooperationsabkommen und den nötigen Gesetzesänderungen verabschiedet.

Ein Abkommen - die Prümer Zusammenarbeit - vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder: das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.

Ein weiteres Abkommen - das Eurodac-Protokoll - befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

Automatisierter Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken

Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC-Abkommen sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen.

Nun wird das Parlament über die Genehmigung der beiden Abkommen mit der EU in einem Bundesbeschluss befinden, da zwischen diesen beiden Abkommen ein enger Bezug besteht. In einem separaten Bundesbeschluss wird es über die Genehmigung des Abkommens mit den USA befinden. Schliesslich muss das Parlament die Kosten für die Systemanpassungen bewilligen. Der Bundesrat beziffert den Betrag auf 15 Millionen Franken.

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