Trotz des höchsten Deckungsgrads seit dem Jahr 2000 ist die Situation der zweiten Säule weiterhin angespannt. Ein Grund dafür ist die höhere Lebenserwartung.
Pensionskassen
Die Schweizer Pensionskassen haben im November von der starken Erholung der Börsen profitiert. (Archiv) - sda
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pensionskassen haben einen hohen Deckungsgrad erreicht.
  • Das letzte Mal war der Wert im Jahr 2000 so hoch.
  • Trotzdem ist die zweite Säule weiterhin in einer prekären Lage.

Die Schweizer Pensionskassen sitzen dank der Börsenhausse auf den dicksten Kapitalpolstern seit zwei Jahrzehnten. Der durchschnittliche Deckungsgrad ist bis Ende August auf 116,3 Prozent gestiegen. Zu diesem Schluss kommt der Pensionskassenberater Complementa in der jährlich durchgeführten «Risiko Check-up-Studie», die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Letztmals hatte der Deckungsgrad im Jahre 2000 mit 115,9 Prozent diese Höhen erreicht. Ein Jahr zuvor, im Jahr 1999, hatte er sich gar auf 124,4 Prozent belaufen. Dann sei der Crash der Internetblase gekommen, weshalb die Pensionskassen hätten Federn lassen müssen, erklärten Complementa-Verantwortliche in einer Onlinemedienkonferenz.

Der Deckungsgrad gibt dazu Auskunft, zu wie viele Prozent die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung an einem Stichtag mit Vermögenswerten gedeckt sind. Es geht also darum, in welchem Ausmass die Vorsorgeinstitute künftige Rentenzahlungen bedienen können.

Andere Strategie bei kletternden Kursen

Allerdings sei damals die Pensionskassenwelt eine andere gewesen, hiess es an der Medienkonferenz. Früher habe man die Aktienquote bei kletternden Kursen einfach steigen lassen. Bei einem Börsenabsturz seien sie dann einfach in den Crash gelaufen.

Heute gebe es dagegen Bandbreitenkonzepte. So werde, wenn die Aktienquote einen bestimmten Anteil am Gesamtvermögen übersteige, ein gewisser Teil der Aktien verkauft und Gewinne mitgenommen. Mit diesem Anlagekonzept seien die Pensionskassen besser gefahren.

Lage nach wie vor angespannt

Doch die Lage in der zweiten Säule bleibt angespannt. Die steigende Lebenserwartung und vor allem das tiefe Zinsniveau stellt die Pensionskassen vor grosse Herausforderungen. Die Institute sehen sich dazu gezwungen, die Umwandlungssätze laufend zu senken. Nur so kann die Umverteilung von Vorsorgegeldern von jung zu alt möglichst eingegrenzt werden.

Der Umwandlungssatz wird bei der Pensionierung zur Berechnung der jährlichen Altersrente auf dem angesparten Kapital herangezogen. Im obligatorischen Teil des BVG gilt ein gesetzlicher Mindestsatz von 6,8 Prozent. Für die Lohnbestandteile, die über diesem Niveau liegen, wird der Satz nicht vom Gesetzgeber bestimmt und wird zumeist tiefer angesetzt.

Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium liege mit 6,8 Prozent viel zu hoch. So stösst Complementa ins gleiche Horn, wie dies Pensionskassenvertreter oder Versicherer seit Jahren tun. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz würde gemäss Modellrechnungen bei 4,8 Prozent stehen.

Derzeit liege er durchschnittlich bei 5,50 Prozent. Auf politischer Ebene ist die Reform der zweiten Säule bislang mehrmals gescheitert. Sie sähe unter anderem eine Senkung des Mindestsatzes auf 6 Prozent vor.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Studie