Stopfleber kann auch weiterhin in die Schweiz eingeführt werden. Sie wird aber explizit als Stopfleber gekennzeichnet werden müssen, wie die Räte beschlossen.
Demonstrantinnen bei einer Anti-Stopfmast-Kundgebung 2018 in Lausanne. (Archivbild)
Demonstrantinnen bei einer Anti-Stopfmast-Kundgebung 2018 in Lausanne. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Nationalrat schloss sich am Donnerstag der Position des Ständerats an. Dieser entschloss sich im Juni diesen Jahres gegen ein Importverbot, aber für eine Deklarationspflicht. Damit setzte sich in den Räten die Argumentation durch, dass in der Schweiz Stopfleber auch nach einem Importverbot gegessen würde.

Dieses Produkt würde dann halt einfach im Ausland gekauft. Denn gerade in der Westschweiz sei Stopfleber ein fester Bestandteil der dortigen Esskultur. Die Gegnerinnen und Gegner eines Einfuhrverbots sagten auch, Deklarationspflichten hätten sich bewährt. Die Befürworter hielten dagegen, die Stopfmast von Enten und Gänsen sei tierquälerisch.

Nationalrat befürwortete Importverbot ursprünglich

Anlass für die Debatte war eine Motion von Martin Haab (SVP/ZH). Ihr stimmte der Nationalrat im Februar 2022 noch zu. Damals befürwortete die grosse Kammer also noch ein Importverbot. Auch die vorberatende Kommission des Nationalrats hatte vor der Debatte vom Donnerstag beantragt, an der Motion im ursprünglichen Wortlaut festzuhalten.

In der Schweiz werden derzeit Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot. Hinter dem Begehren steht die Organisation Alliance Animale Suisse. In der Schweiz ist das «Stopfen» von Vögeln verboten. Nach Angaben der Alliance Animale Suisse importiert die Schweiz jährlich 200'000 Kilogramm Gänse-Stopfleber.

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