Parkticket zu langsam gelöst – 70 Stutz Busse für Berner
Parkgebühr bezahlt – und trotzdem zur Kasse gebeten: Zwei Fälle aus dem Kanton Bern werfen Fragen zur Rechtmässigkeit privater Parkplatz-Wächter auf.

Umtriebsentschädigung – obwohl die Parkgebühr ordnungsgemäss bezahlt wurde: Private Parkplatzüberwachungsfirmen sorgen immer wieder für Unmut.
Sofern die Parkgebühr bezahlt wird, sind Umtriebsentschädigungen nicht erlaubt, erklärt Yves-Alain Moor, Jurist der TCS-Rechtsplattform «Lex4you», gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Fehle dem Grundeigentümer ein finanzieller Nachteil, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Umtriebsentschädigung.
Zwei Fälle aus dem Kanton Bern zeigen laut SRF, wie die Firma Parkosecure dennoch Umtriebsentschädigungen von Autofahrenden forderte. Und zwar höchst fragwürdig.
Im ersten Fall verlangte Parkosecure von einem Berner 70 Franken Umtrieb, weil er fünf Minuten benötigte, um die Parkgebühr per QR-Code zu bezahlen.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Interlaken BE. Eine ältere Frau wurde gleich dreimal mit einer Forderung konfrontiert. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen brauchte sie offenbar zu lange, um zum Parkautomaten zu gelangen.

Obwohl beide Betroffenen ihre Parkgebühren korrekt bezahlt hatten, hielt Parkosecure an den Forderungen fest. Vorerst jedenfalls.
Im Fall des Berner Autofahrers änderte sich die Situation, nachdem dieser auf Google eine negative Bewertung über das Unternehmen veröffentlicht hatte. Daraufhin erliess Parkosecure die Gebühr – «aus Kulanz».
Gegenüber SRF erklärte Parkosecure, Autofahrenden grundsätzlich zehn Minuten Zeit zu geben, um ein Parkticket zu lösen.
Beim Berner Autofahrer waren es nachweislich jedoch nur fünf Minuten. Die Firma verteidigte sich: Genau deshalb habe man dem Berner die Gebühr erlassen.
Zum Punkt, dass für eine Umtriebsentschädigung die rechtliche Grundlage fehle, nahm Parkosecure keine Stellung.








