Stadt Bern

    Grossratskommission unterstützt freiwilliges Ausländerstimmrecht

    Keystone-SDA Regional
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    Bern,

    Ausländerinnen und Ausländer sollen im Kanton Bern auf kommunaler Ebene abstimmen und wählen dürfen – sofern die jeweilige Gemeinde dies wünscht. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) des Grossen Rates hat sich mehrheitlich für ein solches freiwilliges Ausländerstimmrecht ausgesprochen.

    Gemeinden sollen im Kanton Bern ein Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen können. Dies zumindest befürwortet die vorberatende Grossratskommission. (Archivbild)
    Gemeinden sollen im Kanton Bern ein Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen können. Dies zumindest befürwortet die vorberatende Grossratskommission. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

    Für die Umsetzung sind Anpassungen der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes erforderlich, wie die SAK in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt.

    Voraussetzung für das Stimmrecht wäre eine Niederlassungsbewilligung sowie ein ununterbrochener Wohnsitz von mindestens zehn Jahren in der Schweiz, fünf Jahren im Kanton Bern und drei Monaten in der betreffenden Gemeinde.

    Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit stellen diese Hürden sicher, dass nur gut integrierte Personen politisch mitbestimmen können. In einigen Berner Gemeinden ist derzeit bis zu einem Drittel der Wohnbevölkerung von demokratischen Entscheiden ausgeschlossen.

    Ein Stimmrecht auf kommunaler Ebene stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt und vergrössere das Potenzial für Engagements im Milizsystem, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht.

    Eine Minderheit lehnt die Vorlage hingegen ab: Das Stimmrecht solle weiterhin ausschliesslich Schweizer Staatsangehörigen vorbehalten bleiben.

    Neuregelung bei herrenlosem Land

    Neben dem Stimmrecht befürwortet die SAK auch neue gesetzliche Grundlagen zum Umgang mit herrenlosem Land und Grundstücken. Kulturunfähiges Land wie Felsen, Schutthalden oder Gletscher soll künftig ins Grundbuch eingetragen und den Einwohnergemeinden zugesprochen werden.

    Eine Vorlage aus dem Jahr 2022, die eine Übertragung an den Kanton vorsah, war vom Grossen Rat zurückgewiesen worden. Die betroffenen Gemeinden sprachen sich anschliessend mehrheitlich für das Eigentum aus.

    Weiter regelt die Gesetzesänderung die Aneignung von herrenlosen Grundstücken. Dabei geht es um Wegstücke, Äcker oder Industriegelände, die keine Eigentümerschaft mehr haben.

    Die Einwohnergemeinden sollen ein Voraneignungsrecht für solche Grundstücke erhalten, und die Übertragung an Private soll nur noch mit Zustimmung der Einwohnergemeinde möglich sein. Heute kann sich jedermann als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, was in der Vergangenheit zu Problemen geführt hat.

    In den Schlagzeilen stand diesbezüglich der Burgdorfer Stadtrat Jonas Lauwiner, der sich solche Grundstücke aneignete und zum Teil Nutzungsgebühren für Strassen oder Wege einzutreiben versuchte.

    Kommentare

    User #4088 (nicht angemeldet)

    Juristisch ist dies nicht erlaubt.

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