Rapperswil

    Ostschweizer schiesst in Wohngebiet auf Büchsen – Sohn steht daneben

    Aaron Studer
    Aaron Studer

    Rapperswil-Jona,

    Ein Mann aus der Ostschweiz schiesst in einem Wohngebiet mit einem Gewehr auf Büchsen – vor den Augen seines minderjährigen Sohnes. Nun wurde er verurteilt.

    Waffe
    Ein 45-jähriger Vater schiesst in einem Wohngebiet auf Büchsen. Sein minderjähriger Sohn schaut zu. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Vater aus der Ostschweiz schiesst in einem Wohngebiet mit einem Gewehr auf Büchsen – vor den Augen seines minderjährigen Sohnes.
    • Der 45-Jährige besitzt keinen Waffenerwerbsschein. Die Behörden ziehen die Waffe ein.
    • Der Strafbefehl umfasst 1300 Franken Busse und eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 4750 Franken.

    Schiessübung im Wohngebiet: Ein 45-jähriger Mann schoss 2025 in einem Garten in der Region Uznach SG auf Büchsen. Und dies vor den Augen seines minderjährigen Sohnes.

    Die Waffe besass er seit 1999 ohne Bewilligung, wie die «Linth-Zeitung» berichtet.

    Das Kleinkaliber-Repetiergewehr war mit einem Schalldämpfer und einem Zielfernrohr ausgestattet. Dank des Schalldämpfers war der Schuss kaum zu hören. Abgespielt hat sich das Ganze mitten in einem Wohngebiet.

    Waffe
    Pistole mit Schalldämpfer. Dieser reduziert die Lautstärke eines Schusses massiv. (Symbolbild) - keystone

    Der Mann verfügte weder über einen Waffenerwerbsschein noch über den vorgeschriebenen Kaufvertrag. Auch die Bewilligung für den Schalldämpfer fehlte. Wie die Behörden auf ihn aufmerksam wurden, geht aus dem Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach nicht hervor.

    Der Vater lagert die Waffe im Zimmer seines Sohnes

    Besonders brisant: Der Mann bewahrte das Gewehr im Zimmer seines damals noch minderjährigen Sohnes auf. Ab 2025 wohnte der Sohn in diesem Zimmer und hatte damit uneingeschränkten Zugang zur Waffe.

    Im Strafbefehl heisst es, dass die Waffe mit Schalldämpfer nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt wurde.

    Waffe
    Das Gewehr wurde von den Behörden eingezogen. (Symbolbild) - keystone

    Hinzu kommt ein weiterer Vorfall: Der Beschuldigte überliess seinem damals minderjährigen Sohn eine Luftpistole. Auch das verstösst gegen das Waffengesetz.

    Der Vater wurde nun wegen mehrfacher Vergehen und Übertretungen gegen das Waffengesetz verurteilt, berichtet die «Linth-Zeitung».

    Das Gericht verhängt Busse und bedingte Geldstrafe

    Das Untersuchungsamt Uznach hat den 45-Jährigen per Strafbefehl – also ohne Gerichtsverhandlung – zu einer Busse von 1300 Franken verurteilt. Er erhält zudem eine bedingte Geldstrafe von 4750 Franken.

    Sofern er sich in den nächsten vier Jahren nichts zuschulden kommen lässt, muss er also die bedingte Strafe nicht bezahlen.

    Findest du die Strafe gerecht?

    Das Gewehr, der Schalldämpfer, das Zielfernrohr sowie zwei Schachteln Munition werden eingezogen und vernichtet.

    Kommentare

    User #5366 (nicht angemeldet)

    1999? Ich weiss nicht mehr, wann das (w)affengesetz verschärft wurde. Aber so ca 1986 konnte man noch als 14-jähriger im Metallwarengeschäft 22lt kaufen. Das war damals Verbrauchsmaterial, wie Chriesi-Knaller. Für das "Sportgerät" und den Umgang damit war Grossvater zuständig. Schon als Kleinkinder wussten wir, wo das geladene KK-Gewehr war; wir kannten aber auch den Unterschied zwischen "Toten" in Filmen und einer richtigen Waffe. Erziehung fand damals noch statt.

    User #5625 (nicht angemeldet)

    Fakt ist: Schiessen auf dem eigenen Grundstück ist in der Schweiz erlaubt, solange das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann (Sicherheit). Ein Kleinkalibergewehr benötigt in der Regel keine Bewilligung - es braucht nur einen Kaufvertrag. Lärmschutz muss eingehalten werden. Ein Schalldämpfer in Wohngebiet macht deshalb Sinn (Schalldämpfer sind in der Schweiz aber bewilligungspflichtig). Auch darf ein Minderjähriger daneben stehen. Ist auch kein Verbrechen.

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