Ostschweizer Kantone machen Lockerungen von Spitalzahlen abhängig
Die vier Kantone der Ostschweiz wollen nur Lockerungen treffen, wenn sich die Spitalzahlen reduzieren. Sie stehen für eine gleichzeitige Aufhebung ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn die Zahl der Hospitalisationen abnimmt, begrüsst die Ostschweiz Lockerungen.
- Grundsätzlich bevorzugen die vier Kantone eine Aufhebung auf einen Schlag.
- Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln soll bestehen bleiben.
Die vier Ostschweizer Kantone sind grundsätzlich für eine gleichzeitige Aufhebung aller Corona-Massnahmen. Massgebend dafür sind aber die Hospitalisationen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr soll vorläufig beibehalten werden.
Die Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden unterstützen die Pläne des Bundesrats, die Corona-Massnahmen ab dem 17. Februar zu lockern. Von den beiden vorgeschlagenen Varianten bevorzugen sie die Aufhebung in einem Schritt.
Hospitalisationen müssen sich reduzieren
Voraussetzung dafür sei aber «eine klar erkennbare Abnahme der Fall- und Hospitalisationszahlen». Dies heisst es in den gemeinsam verfassten Mitteilungen vom Mittwoch.
Konkret sollen bis am 16. Februar die Hospitalisationen – und dort vor allem die belegten Intensivpflegeplätze – gegenüber dem 2. Februar stabil geblieben oder gesunken sein. Falls dies nicht zutreffe, müsse die Aufhebung der Massnahmen stufenweise erfolgen.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr soll bei beiden Varianten vorläufig beibehalten werden. Dort brauche es eine nationale Lösung. Die Isolations- und Meldepflicht wollen die Kantone ebenfalls weiterführen.