«Osamah M.» muss in Ausschaffungshaft bleiben

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    Schaffhauserland,

    Das Obergericht von Schaffhausen hat bestätigt, dass der irakische IS-Terrorist weiterhin in Haft bleiben muss.

    Schaffhausen
    Das Obergericht Schaffhausen. (Archivbild) - Keystone

    Das Schaffhauser Obergericht hat entschieden, dass ein terroristischer Gefährder aus dem Irak in Ausschaffungshaft bleiben muss. Der Mann wurde unter anderem wegen Beteiligung an der kriminellen Organisation Islamischer Staat (IS) verurteilt.

    In einer Mitteilung vom Freitag begründete das Obergericht die Ablehnung der Beschwerde des Mannes gegen die Ausschaffungshaft unter anderem mit Erkenntnissen der zuständigen Bundesbehörden. Gemäss diesen gehe von dem Mann eine «schwerwiegende Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz» aus.

    Zuvor hatte bereits das Schaffhauser Kantonsgericht eine Beschwerde des Mannes abgelehnt. Der in zahlreichen Medienberichten «Osamah M.» genannte Mann änderte zwischenzeitlich seinen Namen und war zuletzt im Kanton Schaffhausen wohnhaft.

    Vom Flüchtling zum IS-Aktivisten

    Der aufgrund einer Kriegsverletzung im Rollstuhl sitzende Mann reiste 2012 als Flüchtling in die Schweiz ein und erhielt Asyl. Aufgrund seiner Aktivitäten für den IS geriet er ins Visier der Bundesanwaltschaft. Sein Flüchtlingsstatus wurde ihm entzogen, seine Abschiebung jedoch ausgesetzt.

    2017 wurde er vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung am IS zu einer Strafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Da er die Strafe zum Zeitpunkt des Urteils bereits verbüsst hatte, kam er frei und lebte fortan im Kanton Schaffhausen als Sozialhilfebezüger.

    Erneute Ermittlungen gegen «Osamah M.»

    Aufgrund seiner Aktivitäten im Umfeld einer als extremistisch geltenden Moschee in Neuhausen SH geriet er erneut ins Visier der Behörden. 2023 beantragten die Schaffhauser Behörden beim Bundesamt für Polizei (fedpol) die Verhängung von Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten gegen den Mann.

    «Osamah M.» wehrte sich gerichtlich dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde im Mai ab. Der Mann zog das Verfahren ans Bundesgericht weiter. Ebenfalls gerichtlich angefochten hat «Osamah M.» den durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) Entzug seiner vorläufigen Aufnahme. Das Verfahren ist hängig.

    Kommentare

    User #1282 (nicht angemeldet)

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