Stein am Rhein SH: Baubewilligung für Schiffländi aufgehoben
Der Regierungsrat hat die Baubewilligung für die Neugestaltung der Schiffländi in Stein am Rhein SH aufgehoben. Der Stadtrat verzichtet auf einen Weiterzug.

Der Regierungsrat hat einen Rekurs gegen die Baubewilligung für die Neugestaltung der Schiffländi gutgeheissen und die Baubewilligung aufgehoben. Der Stadtrat wird den Entscheid nicht an das Obergericht weiterziehen. Er hält an der geplanten Neugestaltung fest und bereitet die erneute öffentliche Auflage vor.
Ob für den Pavillon, die Brunnenanlage und die Treppenanlage neben dem Verfahren nach Strassengesetz auch ein Baubewilligungsverfahren erforderlich ist, klärt die Stadt mit den zuständigen kantonalen Stellen.
Weshalb die Stadt das Bauverfahren gewählt hatte
Die Stadt hatte die Verfahrensfrage bereits vor rund eineinhalb Jahren geprüft. Sie entschied sich für ein Baubewilligungsverfahren, weil die Schiffländi gemäss Nutzungsplanung in der Altstadtzone liegt. Für Bauten und Anlagen in dieser Zone gelten baurechtliche Vorgaben, insbesondere an ihre Gestaltung und Einordnung in die Umgebung.
Zum Projekt gehören auch ein Pavillon, eine Brunnenanlage und eine umfassende Neugestaltung der Quaimauer/Treppenanlage. Aus Sicht der Stadt müssen diese Anlagen nach den baurechtlichen Vorgaben beurteilt werden.
Dass die Schiffländi auch eine Verkehrsfläche (sog. Mischverkehrsfläche der Altstadtzone) ist, war dem Stadtrat bewusst. Die Aufhebung der Parkplätze hatte die Stadt bereits im Verfahren nach Strassengesetz behandelt. Auch die weiteren Änderungen an der Verkehrsführung, der Signalisation, dem Tempo und der Führung des Wanderwegs sollten verkehrsrechtlich behandelt werden.
Dafür hatte die Stadt vorgesehen, nach Erteilung der Baubewilligung ein separates Verfahren nach Strassengesetz durchzuführen und die geplanten Änderungen am Verkehrsregime öffentlich aufzulegen.
Verkehrliche Änderungen werden mit dem Projekt aufgelegt
Der Regierungsrat ist nun zum Schluss gekommen, dass die weiteren verkehrlichen Änderungen bereits im Verfahren nach Strassengesetz zusammen mit dem Projekt zu beurteilen sind. Für die erneute öffentliche Auflage zieht die Stadt deshalb nochmals einen Verkehrsplaner bei. Er wird das vorgesehene Verkehrsregime auf der Grundlage der bisherigen Abklärungen konkretisieren und die erforderlichen Unterlagen für eine Auflage nach Strassengesetz erarbeiten.
Gleichzeitig sieht der Stadtrat weiterhin baurechtliche Fragen: Können der Pavillon, die Brunnenanlage und die Ufertreppenanlage als Bestandteil oder Nebenanlage einer Verkehrsfläche beurteilt werden, oder braucht es dafür eine Baubewilligung? Aus Sicht des Stadtrats müssen bei seiner Beurteilung auch die baurechtlichen Vorgaben für die Altstadtzone berücksichtigt werden, da sonst die Nutzungsordnung (BNO) ausgehebelt würde.
Weiteres Verfahren wird mit dem Kanton geklärt
Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung geht der Stadtrat davon aus, dass für die bereits genannten Anlagen zusätzlich eine baurechtliche Beurteilung erforderlich ist. Ob dafür ein eigenes Baubewilligungsverfahren nötig ist und wie dieses mit dem Verfahren nach Strassengesetz abgestimmt werden kann, klärt die Stadt nun mit den zuständigen kantonalen Stellen. Sollte es beide Verfahren brauchen, sollen die Unterlagen möglichst parallel aufgelegt und die Entscheide koordiniert werden.
Wann die erneute öffentliche Auflage beginnen kann, steht derzeit noch nicht fest – soll aber schnellstmöglich erfolgen. Die Stadt informiert über das weitere Vorgehen und den Zeitplan, sobald die Abklärungen mit den kantonalen Stellen abgeschlossen sind.






