Die SRG-Ombudsstelle kritisiert SRF-«Tagesschau» für ihre Berichterstattung über die Fifa-Affäre.
Gianni Infantino
Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino. (Archivbild) - Keystone

Die SRG-Ombudsstelle hat eine Beschwerde gegen einen Bericht der SRF-«Tagesschau» über die Fifa-Affäre gutgeheissen. Dabei ginge es um die Auswahl der Experten und ihre Vorwürfe gegen die Schweizer Justiz in Zusammenhang mit der Einstellung der Ermittlungen über angebliche Geheimtreffen zwischen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino.

In der Sendung hatten zwei Experten, der ehemalige Basler Staatsanwalt Markus Mohler und Thomas Kistner, deutscher Journalist für Sportpolitik von «Süddeutschen Zeitung», den Entscheid der Schweizer Justiz kritisiert. Wie die Ombudsstelle am Mittwochabend mitteilte, hatte Kistner unter anderem gesagt, dass die Schweizer Justiz «äusserst fragwürdig» wirke.

Immer wieder werde eine Art «fürsorglicher Funktionärsschutz praktiziert». Als dritte Person sei nur Infantino zu Wort gekommen. Gegen den Beitrag hatten ausserordentlichen Bundesanwälte Beschwerde eingereicht. Ihrer Ansicht nach ging es nicht an, dass ein Journalist aus dem Ausland schweizerische Behörden kritisieren dürfte ohne Widerspruch oder Konfrontation.

«Tagesschau» verteidigt ihre Berichterstattung

Die «Tagesschau» verteidigte ihren Bericht und die Auswahl der Experten. Es handle sich um einen Strafrechtsexperten und einen weltweit renommierten Journalisten für Sportpolitik. Ausserdem seien die Aussagen klar als subjektiv erkennbar gewesen und nicht gegen die Staatsanwälte, sondern gegen die Schweizer Justiz im Allgemeinen gerichtet.

Doch die Ombudsstelle sieht das anders und gab der Beschwerde recht. Der Beitrag hinterlasse beim Publikum den Eindruck von «Vetternwirtschaft», dadurch, dass das Verfahren «eigenartig» genannt wurde, sowie durch Begriffe wie «Intransparenz» und «Heimlichkeit». Den ehemaligen Beschuldigten als Gegenposition zu Worte kommen zu lassen, genüge nicht.

Es hätten andere Experten beigezogen werden müssen, um dem Gesamteindruck der «Begünstigung» zu widersprechen. Die SRF-«Tagesschau» habe deshalb mit ihrem Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

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